Göttingen/Gleichen. Aus der Klage des Investors gegen den Landkreis Göttingen als Genehmigungsbehörde wegen Untätigkeit war mittlerweile eine Klage gegen die Ablehnung einer immissionsrechtlichen Genehmigung des Windparks geworden: Zwar nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, aber vor Beginn der Verhandlung hatte der Landkreis den Antrag von Turbo-Wind auf Errichtung von fünf Windrädern mit einer Nabenhöhe von knapp 150 Metern abgelehnt.
Stehen sollte die Windräder auf einer eng begrenzten Fläche nordöstlich von Rittmarshausen und östlich von Wöllmarshausen. Diesen Bereich hatte die Gemeinde als Windenergie-Vorranggebiet ausgewiesen. Das Problem dabei: Die kleine Fläche ist umgeben von einem großen Vogelschutzgebiet, in dem besonders der gefährdete Rotmilan geschützt werden soll – auch vor den Rotorblättern von Windanlagen. Im Vertrauen auf die Ausweisung als Windkraft-Vorranggebiet hatte Turbo-Wind den Antrag zur Errichtung der fünf Windräder gestellt.
Schnell verdichtete sich die Verhandlung allerdings auf die Erörterung der Frage, ob es sich bei der Vorrangfläche zwar nicht um ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet, wohl aber auf ein faktisches Schutzgebiet handele. Es sei widersinnig, aus einem größeren Vogelschutzgebiet eine kleine Fläche herauszustanzen, argumentierten mehrere Naturschutzverbände, die zur Verhandlung am Donnerstag auf der Seite des Landkreises beigeladen waren. Windräder in diesem Teilbereich würden zu einem erheblichen Tötungsrisiko für Rotmilane schlechteren Nahrungsbedingungen für die Raubvögel führen. Das war auch die Position der Kreisverwaltung, zumal jetzt auch die Landesregierung das „Loch“ im Schutzgebiet als „notwendige Korrektur“ an die zuständigen Behörden der Europäischen Union nachmelden will.
Dem folgte das Gericht. Angesichts der Lebensweise der Rotmilane sei das „Loch“ im Schutzgebiet tatsächlich ein faktisches Schutzgebiet, was die gleichen Rechtswirkungen entfalte wie ein formal ausgewiesenes Schutzgebiet.
Auch ein letzter Versuch des Antragsstellers, das Blatt noch einmal zu wenden und die Gründe für die damalige Herausnahme der Teilfläche aus dem Schutzgebiet erneut zu erörtern, lief ins Leere. Sämtliche Argumente lägen auf dem Tisch, befand das Gericht. Noch nicht einmal die Berufung wurde zugelassen: keine grundsätzliche Bedeutung. Zitat Göttinger Tageblatt
„Gefährlich für Rotmilane und Menschen“: