Erfurt/Weimar. Der BUND Thüringen hat auch in zweiter Instanz die Klage gegen eine geplante Schweinefabrik in Oldisleben gewonnen. Zwei Wochen nach der Berufungsverhandlung hat heute das Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar geurteilt, dass die Genehmigung für den Bau der Mastanlage erloschen sei. Damit hat das Urteil der ersten Instanz weiter Bestand.
„Die industrielle Massentierhaltung darf keine Chance mehr haben“, sagte Ron Hoffmann, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. „Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des OVG Weimar und fordern den Investor auf, seine Pläne für eine Schweinefabrik endgültig zurück zu ziehen. Nicht die Interessen der „Billig-Fleisch“-Industrie sondern die der Verbraucher, der Tiere und der Umwelt müssen in Zukunft bei der Tierhaltung in Thüringen maßgebend sein. Der Zugang für alle Tiere zu frischer Außenluft und zu natürlichen Böden muss Standard für die Tierhaltung in Thüringen werden.“(BUND-Website)
Pressemitteilung des OVG Weimar vom 17.06.2015
Pressemitteilung
Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Genehmigung für die Schweinemastanlage bei Oldisleben im Kyffhäuserkreis für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Thüringen, der von der örtlichen Bürgerinitiative „Diamantene Aue“ unterstützt worden war.
Die Schweinemastanlage mit 8500 Tierplätzen war vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Mai 2010 genehmigt worden. Im Vorfeld der Genehmigung waren bei der Behörde mehr als 1300 Einwendungen von Anwohnern, Umwelt- und Tierschützern eingegangen. Trotz der fundierten Kritik an der Genehmigungsfähigkeit der Anlage entscheid sich die Behörde, die Anlage zu genehmigen.
Gegen die Genehmigung hatte der BUND Thüringen im März 2011 Klage beim VG Weimar eingereicht, die am Mittwoch, 27.2.2013, mündlich verhandelt wurde. Obwohl der Genehmigungsinhaber mit gut einem Dutzend Sachverständigen aufwartete, gelang es ihm und dem Landesverwaltungsamt nicht, die Argumente des BUND zu entkräften. Noch am Abend entschied die mit drei Berufs- und zwei Laienrichtern besetzte Kammer, die Genehmigung aufzuheben.
Die Entscheidungsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen. Von zentraler Bedeutung war die Beeinträchtigung eines nach europäischem Recht geschützten Naturschutzgebiets, dem FFH-Gebiet „Esperstedter Ried – Salzstellen bei Artern“. Der klagende BUND hatte mit sachverständiger Hilfe nachgewiesen, dass es in dieses Gebiet zu Stickstoffeinträgen kommt, die zu einer Beschädigung der empfindlichen Salzpflanzenflora führen wird. Außerdem spielten auch artenschutzrechtliche Belange eine Rolle, da für die Anlage alte Gebäude eines früheren Flughafens abgerissen werden mussten, die von zahlreichen Vögeln als Brutplätze genutzt wurden.
Aspekte des Tierschutzes und der Haltung der Schweine spielten dagegen im Gerichtsverfahren keine Rolle. Aus formalen Gründen können diese Fragen in Thüringen nicht gerichtlich überprüft werden. Dazu Burkhard Vogel, der Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen: „Wir sind sehr erfreut darüber, dass es uns mit den Naturschutzargumenten gelungen ist, gleichzeitig eine solche Form der nicht artgerechten industriellen Tierhaltung zu verhindern. Der BUND kämpft seit langem gegen diese Art der Lebensmittelerzeugung und die damit verbundenen Leiden für die Tiere.“
Der Sprecher der Bürgerinitiative „Diamantene Aue“, Ulf Tettenborn, freut sich ebenfalls über den Erfolg:
„Die Bürgerinitiative „Diamantene Aue“ hatte sich vor vier Jahren spontan gebildet, als der Antrag zum Bau einer Schweinemastanlage in Oldisleben durch den Gemeinderat befürwortet wurde. Von Beginn an hat die Bürgerinitiative die Unterstützung des BUND, des NABU, des Deutschen Tierschutzbunds, der Stadt Bad Frankenhausen und der Reha-Klinik Bad Frankenhausen erfahren.
Dank der engen Zusammenarbeit der Bürgerinitiative „Diamantene Aue“ mit dem BUND Thüringen war eine Klage gegen die Baugenehmigung der Schweinemastanlage in Oldisleben erst möglich.
Die Bürgerinitiative „Diamantene Aue“ empfindet keinen Triumph über das Gerichtsurteil, sondern ist dankbar für die weise Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar. Es ist ein gutes Zeichen für diejenigen, die sich in einer Bürgerinitiative einbringen.
Außerdem freuen wir uns für die Kur-Stadt Bad Frankenhausen und die Reha Klinik in Bad Frankenhausen, die nun nicht mehr um Ihren Status als Kureinrichtungen bangen müssen. Das bedeutet natürlich auch, dass weiterhin viele Arbeitsplätze gesichert sind.
An dieser Stelle möchten wir allen Spendern, welche die Bürgerinitiative in den letzten vier Jahren finanziell unterstützt haben, herzlichst danken.“
Die im Gerichtsverfahren unterlegene Behörde, das Landesverwaltungsamt Thüringen, sowie der Genehmigungsinhaber haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht des Landes Thüringen, anzurufen. Dazu muss allerdings die Berufung zugelassen werden. Ob der Streit in die zweite Runde geht, hängt daher von der Behörde und dem Betreiber der Anlage ab.
Für Rückfragen:
•Burkhard Vogel, Geschäftsführer BUND Thüringen: 0361-5550312 oder 0170-7319593
•Ulf Tettenborn, BUND Thüringen: 0172-3511447
•Rechtsanwalt Kremer: 030 – 28876783
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
„Der Bankraub ist eine Initiative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank.“
Uwe Steimle(“Steimles Welt” – MDR):”Ich sage stets, vielleicht war die DDR ein Unrechtsstaat, in dem es aber auch Gerechtigkeit gab. Und jetzt leben wir in einem sogenannten Rechtsstaat mit viel Ungerechtigkeit.” TA, 21.5. 2016
« „Sex-Täter gesteht Tötung von Rentnerin in Oldisleben“. Medien zur Aufklärung der Mordtat von 2015. Keinerlei Berichterstattung zu Hintergründen, Motivation, derartige Taten förderndem gesellschaftlichen Klima. – „Wem gehört der Osten?“ MDR-Fakt bestätigt 2015 Uralt-Kritik an der feindlichen Übernahme der DDR-Wirtschaft aus den Jahren nach dem Anschluß von 1990. Damals wurde die u.a. von der Treuhand forcierte Deindustrialisierung der Ex-DDR just vom westdeutschen Mainstream-TV verteidigt, beschönigt. Politisch Verantwortliche der gezielten Wirtschaftszerstörung straffrei, weiter an der Macht. »
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