Am 12. Juni 2017 wird sich der Gemeinderat vom Oldisleben zum wiederholten Male mit dem bislang offenbar völlig mißglückten Photovoltaik-Projekt befassen. Dem Vernehmen nach soll der Öffentlichkeit der nunmehr 3. Bebauungsplan-Entwurf vorgelegt werden – als Folge von Einwohner-und Behördenkritik.
Projektgebiet am 27.4. 2017.
2016 war von interessierter Seite laut Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen einen Projektkritiker ein “Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede” beantragt worden – das Ermittlungsverfahren wurde Ende 2016 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte indessen zunächst dem Projektkritiker nicht mitteilen, wer das “Ermittlungsverfahren” mit welchen Argumenten beantragt hatte. Zuerst hieß es, Akteneinsicht sei nur einem beauftragten Verteidiger gestattet – was Geld kostet. Nach mehrmonatigem Schriftwechsel unter Hinweis auf geltende Gesetze wurde dann aber Anfang März 2017 “nach nochmaliger Prüfung” dem Projektkritiker die komplette Strafanzeige doch noch zugesandt. Daraus geht hervor, daß von interessierter Seite nicht nur eine Strafanzeige, sondern sogar ein Strafantrag gegen den Projektkritiker gestellt wurde. Diesem wird darin vorgeworfen, die auf dem für eine Solaranlage vorgesehenen Oldislebener Areal vorgenommenen Bauarbeiten fotografisch dokumentiert, dafür das Gelände betreten zu haben. Der Projektkritiker, so heißt es weiter, habe die Fotos veröffentlicht und “unterschiedliche Behörden” eingeschaltet.
Ohne die Fotos wäre indessen ein Nachweis gravierender Rechtsbrüche nicht möglich gewesen…
Mit “unterschiedliche Behörden” ist u.a. das Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises gemeint. Dessen Amtsleiter gab bereits im Oktober 2016 der Position des Projektkritikers Recht und konstatierte, daß es auf dem betreffenden Oldislebener Areal „illegale Bautätigkeit“ gegeben habe. Dies sei ein Fakt. Hauskeller betonte:“Es handelt sich immer noch nicht um Bauland.“ Der Amtsleiter äußerte sich auch zur Frage der streng geschützten, auf dem Areal lebenden Zauneidechsen. Im naturschutzfachlichen Gutachten des Bauplan-Entwurfes wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß im Planungsgebiet Zauneidechsen nachgewiesen wurden, „sodaß vor Baubeginn ein Umsiedeln der vorhandenen Individuen notwendig ist.“ Laut Amtsleiter Hauskeller seien derartige Festlegungen gegenstandslos geworden, da illegale Baumaßnahmen bereits erfolgten. Dies werde die Naturschutzbehörde berücksichtigen müssen. Durch die illegale Bautätigkeit sei auch der Eingriff in den Lebensraum geschützter Arten „viel größer“. Wurden die Tiere nicht ordnungsgemäß umgesiedelt, so Hauskeller, kann die Population durchaus Schaden genommen haben. Dies müßten die zuständigen Fachbehörden ermitteln.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises hat nach eigenen Angaben 2016 festgestellt, daß auch auf Teilen des Lebensraumes der streng geschützten Zauneidechsen Erdaufschüttungen erfolgten. Den bereits illegal durchgeführten Baumaßnahmen habe man nicht zugestimmt – ebensowenig dem Bebauungsplan in der bisher vorgelegten Form. Ein Fangen und Umsiedeln von Zauneidechsen sei nur zum geeigneten Zeitpunkt im Sommer möglich. In Analysen von Naturschutzexperten heißt es indessen:”Daher fällt auch die Umsiedlung von Tieren unter das Fangverbot…” “Umsiedlungen sind fachlich sehr umstritten, da die Erfolgsaussichten gering sind.” “Umsiedlungen fallen unter das Nachstell-und Fangverbot.” In Expertenpublikationen wird ein Einfangen von Zauneidechsen während der sog. Sommerruhe von Juni bis Mitte August abgelehnt.
Thüringer Kritiker des Oldislebener Solaranlagenprojekts rufen daher nicht nur Deutschlands Natur-und Umweltschützer, sondern speziell die deutschen Tierschützer und ihre Verbände auf, sich des gravierenden Falles der Verletzung von Gesetzen für streng geschützte Tiere anzunehmen.
Bisher ist der vor der illegalen Bautätigkeit existierende ursprüngliche Zustand der betreffenden Grünfläche immer noch nicht wiederhergestellt worden, befinden sich massive Erdaufschüttungen auch auf Habitatflächen der Zauneidechsen.
Laut Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises lag mit Stand vom 19. Dezember 2016 weder eine Baugenehmigung noch ein bestandskräftiger Bebauungsplan als rechtliche Grundlage für eine Baugenehmigung vor.
In dem gescheiterten Strafantrag gegen den Projektkritiker werden folgende Website-Beiträge zitiert:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/26/oldisleben-2016-geplante-photovoltaikanlage-ohne-bebauungsplan-bereits-im-bau-vor-ort-bereits-gravierende-eingriffe-in-den-lebensraum-der-streng-geschuetzten-zauneidechsen-und-anderer-geschuetzter/
Google-Suche-Stichwörter: Zauneidechsen ICE Stuttgart 2017
Ausriß Superillu, Juni 2017. Streng geschützte Zauneidechsen – ein wichtiges Thema in Baden-Württemberg, nicht aber in der Thüringer Provinz. Das Schweigen der Provinzmedien, des Provinzfernsehens, Provinzradios, der Provinzpolitiker, Provinzbiologen, Provinz-“Naturschutz”-Organisationen zum Streit um den Schutz der Zauneidechsen von Oldisleben spricht Bände.
SWR berichtet – MDR nicht:https://www.swr.de/swraktuell/bw/stuttgart/stuttgart21-zauneidechsen-fangaktion-umsiedlung-albvorland/-/id=1592/did=19512886/nid=1592/15l3ing/index.html
Solarworld und der zuständige Thüringer SPD-Minister, Wolfgang Tiefensee. Ausriß.
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Wie die FDP tickt:
“Natürlich hat die Wirtschaft in Deutschland eine Menge zu sagen. Und es ist auch gut so. Denn Menschen, die in der Wirtschaft tätig sind, wissen besser als Politiker, was wirtschaftlich vernünftig ist. Politiker sollen nur die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen…Und sich aus dem Rest raushalten, weil sie die Wirtschaft ansonsten nur behindern.” Guido Westerwelle/FDP. “Dieses Stochern in Problemen gefällt mir nicht. Die Realität ist viel sonniger.”
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Widerspruch/Einwendung gegen den 2. Entwurf für einen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie“ zugunsten einer Photovoltaikanlage in Oldisleben
Auch der zweite Bebauungsplan-Entwurf ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, weil die geplante Photovoltaik-Anlage u.a. extrem ineffizient und anti-marktwirtschaftlich ist. So heißt es im „Regionalen Energiekonzept Nordthüringen“ von 2011: “Photovoltaik ist also keine konstante und damit keine bedarfsgerechte Form der Energiebereitstellung…Der Nutzungsgrad einer PV-Anlage liegt bei 10-15 %.“ Indessen wurden zahlreiche Falschangaben aus dem 1. Entwurf für einen Bebauungsplan auch in den 2. Entwurf übernommen. Dies betrifft just auch die Angaben über die „Leistung“ der geplanten Anlage:“Es können ca. 1,0 Mio kwh/Jahr Strom erzeugt werden(entspricht der Versorgung von 200 bis 250 Vier-Personenhaushalten/Jahr.“ Wenn laut „Regionalem Energiekonzept Nordthüringen“ Photovoltaik keine konstante, keine bedarfsgerechte Form der Energiebereitstellung ist, kann von einer „Versorgung“ von Haushalten keine Rede sein, handelt es sich um eine irreführende Darstellung im 2. Entwurf, die abzulehnen ist.
NDR:
Laut westdeutscher “Thüringer Allgemeine”(Funke-Medienkonzern Essen) leben Ostdeutsche, darunter Thüringer, heute in einer “intakten Umwelt”. Das Blatt verschweigt die brutale Natur-und Umweltvernichtung nach dem Anschluß von 1990:”Bei allen Sorgen geht es den meisten Menschen heute gut. Sie haben Arbeit, leben in sanierten Wohnungen und in einer intakten Umwelt.” TA, 1. Juli 2015
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Ausriß. Saarländerin Simone Peter/Grüne.
Üblich ist, wie aus verschiedensten Teilen Deutschlands zu hören ist, daß mit der Windkraftindustrie liierte Parteien und Personen jene mit teils übelsten Methoden(Ausstreuen von Gerüchten etc.) fertigzumachen versuchen, die den offiziellen, regierungsamtlichen Windkraft-Kurs kritisieren.
Ein Film von Sven Stephan und Anja Walczak
Windräder so weit das Auge reicht. Dass Sachsen-Anhalt bei der Dichte an Windkraftanlagen bundesweit auf Platz drei liegt, ist nicht zu übersehen. Zwei Prozent der Landesfläche sind aktuell damit bebaut. Und es sollen noch mehr werden und noch größere.
Doch inzwischen wächst die Zahl der Windkraftgegner. Naturfreunde beklagen schädliche Auswirkungen auf die Tierwelt. Immer wieder geraten Vögel in die Reichweite der Rotoren und werden getötet. Der Konflikt spaltet inzwischen ganze Dörfer. So wie Zeppernick im Jerichower Land. Drei Viertel der Einwohner haben hier gegen einen neuen Windpark unterschrieben. Sie fürchten um den streng geschützten Rotmilan, der dort heimisch ist. “Es kann nicht sein, dass ich mit Windkraft Naturräume von Menschen und Tieren zerstöre, um angeblich Natur zu sichern. Da sehe ich einen Widerspruch.”, sagt Henry Bartholomäus, Sprecher der Zeppernicker Bürgerinitiative.
Etwa ein Viertel der Einwohner, darunter Landbesitzer, ist allerdings für den Windpark. Denn Windkraftanlagen sind ein lohnendes Geschäft: wer seine Fläche für ein Windrad verpachtet, dem winken Jahr für Jahr zum Teil sechsstellige Einnahmen – egal, ob die Anlage läuft oder nicht. Stillstandzeiten werden ausgeglichen – mit der Einspeisevergütung, die der Netzbetreiber zahlt.
Dafür muss am Ende der Verbraucher mit steigenden Strompreisen zahlen. Der Streit über Nutzen oder Schaden der Windkraft spaltet auch Parteien und Verbände, wie den BUND. Wie “grün” ist diese Energieform wirklich? Wer verdient an der Windkraft? Zerstören die Windrad-Kollosse nur unsere Landschaften oder lohnt sich die Investition?” Zitat MDR
MDR-Video anklicken – jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, wirken derartige, im Grunde um Jahrzehnte zu spät ausgestrahlte Sendungen wie pure Alibi-Kritik. Jedermann erinnert sich gut an Staatsfunk-Programme, in denen jetzt vom MDR-TV verbreitete Fakten, Argumente als purer Blödsinn, Lüge hingestellt wurden:
Windkraftwerke bei Braunsroda-Reinsdorf: http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/06/25/windkraftwerke-bei-braunsroda-reinsdorf-drei-weitere-wka-2016-im-bau-folgen-fuer-natur-umwelt-heimat-sind-jedermann-gut-bekannt/
„Im Gegensatz zu Windrädern und Solarzellen ist unser Kraftwerk grundlastfähig.“ Leonhard Nossol, Geschäftsführer der Zellstoff-und Papierfabrik Rosenthal(ZPR) in Blankenstein, im Juli 2016 gegenüber der Thüringer Allgemeinen. In Mainstream-Medien darf offenkundig nicht darüber informiert werden, was es bedeutet, wenn hochsubventionierte Windkraftwerke und Solaranlagen nicht grundlastfähig sind. „Als Grundlastkraftwerke bezeichnet man die Kraftwerke, welche möglichst ununterbrochen und möglichst nahe an der Volllastgrenze betrieben werden.“ Wikipedia. Auf Windkraftwerke und Solaranlagen trifft dies nicht zu – sie können daher wegen ihrer sehr unkontinuierlichen Stromerzeugung eine sichere Energieversorgung in Deutschland nicht garantieren – ohne Grundlastkraftwerke sind Windkraftwerke garnicht zu betreiben. Sie müssen zudem immer dann stärker hochgefahren werden, wenn der Wind schwächer oder garnicht weht, keine Sonne scheint. Immer wieder ist in Mainstream-Medien zu lesen, daß ein neuer Windpark soundsoviele Haushalte mit Strom versorgen könne – jedermann kann selbst beurteilen, ob es sich dabei angesichts der Grundlast-Fakten um Lüge oder Wahrheit handelt.
http://www.telegraph.ostbuero.de/108/hart1.htm
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/103831/gruener-kakao/
Der Energiewende-Bluff – die Sache mit den konventionellen Reservekraftwerken: http://www.hart-brasilientexte.de/2013/09/19/der-energiewende-bluff-die-sache-mit-den-konventionellen-reservekraftwerken-wenn-windrader-mangels-wind-ausfallenhoherer-kohlebedarf-durch-mehr-windkraftwerke/
Wie wirkt der von Windkraftwerken erzeugte Infraschall – ein weiteres Medientabu:http://www.windwahn.de/images/stories/PDF/infraschall%20windwahn.pdf
Deutsche Anti-Windkraft-Partei „Freier Horizont“:http://partei.freier-horizont.de/
Was perverse Umweltverbrecher riesig freut – Windkraftwerke kriegen alle tot, ob Amsel, Kuckuck, Heidelerche, Fledermaus, Buchfink, Adler, Specht, Rotkehlchen, Storch, Singdrossel oder Falke.
Bild 7: Fast alle Arten von Fledermäusen werden Opfer von Windrädern, darunter viele ziehende Fledermäuse aus Ost-Europa. Ausriß