Zeitzeugen aus Oldisleben und Umgebung

In Thüringen leben nur 157 Ausländer mit politischem Asyl, laut Thüringer Allgemeine(8.1. 2020). 11000 Menschen seien indessen als Flüchtlinge anerkannt, von rund 26500 im Bundesland lebenden Migranten. Fragen über Fragen…“Mehr ausreisepflichtige Migranten. Übergroßer Teil bleibt geduldet. Zahl der Abschiebungen im vergangenen Jahr gesunken.“ TA ohne Angaben zu den Kosten für die Steuerzahler.

https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/zahl-der-ausreisepflichtigen-migranten-in-thueringen-steigt-id228080377.html

Viele Ausländer mit Flüchtlingsstatus machen in ihrem Herkunftsland Urlaub oder reisen dorthin regelmäßig zu Verwandtenbesuchen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

 

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
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Asylberechtigung/BAMF

Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden, aufgrund ihrer

  • Rasse (der Begriff “Rasse” wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
  • Nationalität,
  • politischen Überzeugung
  • religiösen Grundentscheidung oder
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.

Nicht jede negative staatliche Maßnahme – selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, die Betroffenen aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.

Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder die nichtstaatliche Verfolgung selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).

Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.

Sichere Drittstaaten

Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben der Asylantragstellenden nicht konkret bekannt ist. Als sichere Drittstaaten bestimmt das Asylgesetz die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.

Hervorhebung als Achtung:Ausschlussgründe für eine Schutzberechtigung

Eine Schutzberechtigung der drei Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz – kommt nicht in Betracht, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Dazu gehören:
Wenn eine Person ein Kriegsverbrechen oder eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat, als Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil sie wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Hervorhebung_Gesetzgebung:Hintergrundinformationen

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur – wie in vielen anderen Staaten – auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es dient dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen Sinne und ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländerinnen und Ausländern zusteht. Zitat BAMF

https://de.wikipedia.org/wiki/Asyl

„Als Flüchtlinge anzuerkennen sind, laut Artikel 1 der Genfer UN Flüchtlingskonvention von 1951, Menschen die sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und berechtigte Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland verfolgt zu werden, weshalb sie sich dort auch nicht mehr aufhalten können. Wird diesem Antrag stattgegeben, gilt man als anerkannter Flüchtling (auch Konventionsflüchtling). Diesem wird sowohl das Bleiberecht, als auch die meisten der Rechte von Staatsbürgern dieses Landes, befristet oder dauerhaft gewährt. Ein Flüchtling hat sowohl das Recht darauf in sein Heimatland zurückzukehren, wenn es ihm sicher erscheint, als auch auf Einbürgerung, also darauf die Nationalität des Ankunftslandes anzunehmen.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_(Deutschland)

Hintergrund:

ThüringenHaushalt18

 

Ausriß TA.

Ramelow und Thüringen-Verschuldung, Thüringer Allgemeine 2017:

“Wie hoch sind die Schulden des Landes?

Das Bundesamt für Statistik wies zum 31. Dezember ­ einen rechnerischen Schuldenstand aus, der sich rechnerisch aus der Kreditaufnahme und Tilgung an diesem Stichtag ergaben. Dies waren 14,676 Milliarden Euro. Der offizielle Schuldenstand in der Etatrechnung berücksichtigt aber alle bis Ende des Haushaltsjahres aufgenommenen Schulden. Er liegt deutlich höher – nämlich bei 15,757 Milliarden Euro.”

-MDR zu Verschuldung, Ausriß:

1990 DDR und BRD im Vergleich – Quelle: Deutsche Bank 1992
  DDR BRD
Staatsverschuldung 86, 3 Milliarden DM 929 Milliarden DM
Verschuldungsquote 27,6% 41,8 %
Schuldenlast der Bürger konkret 5.384 DM 15.000 DM

http://www.hart-brasilientexte.de/2018/06/25/deutschlands-gefaengnisse-2018-bemerkenswert-hoher-haeftlings-anteil-von-politisch-verfolgten-gemaess-grundgesetz-und-bamf-definitionpolitisch-verfolgte-geniessen-asylrecht-nicht-politisch/

http://www.hart-brasilientexte.de/2018/07/02/deutsches-asylrecht-und-merkelgaeste-2018-terroristen-de-facto-als-politisch-verfolgte-eingestuft-politisch-verfolgte-geniessen-asylrecht-grundgesetz/

“Schwerverbrecher wandern nach Deutschland ein – hier bekommen sie Asyl”. Epoch Times 2018

Trump und Verbrechenslage in Deutschland:

http://www.hart-brasilientexte.de/2018/06/19/trump-legt-nach-deutsche-behoerden-verschweigen-verbrechen-tagesschau-us-praesident-analysiert-2018-rasche-soziokulturelle-transformation-deutschlands-unter-merkel-groko-die-kriminelle-energie/

BiermannAusländer1

Ausriß DER SPIEGEL 2018, Wolf Biermann zur Ausländerpolitik. “Womit hat die AfD Recht?”

http://www.hart-brasilientexte.de/2018/05/31/die-tricks-der-machthaber-beim-illegalen-menschenimport-der-afd-antrag-zur-einsetzung-eines-untersuchungsausschusses-asyl-und-migrationspolitik/

http://www.hart-brasilientexte.de/2018/05/22/deutschlands-asyl-industrie-uraltbekanntes-darf-2018-auch-vom-mainstream-vermeldet-werden/

„ALL-INCLUSIVE-ENTSPANNUNG VON DEUTSCHLAND“

Erholungsurlaub in Syrien – für schutzsuchende Asyltouristen/PI

http://www.pi-news.net/2019/08/erholungsurlaub-in-syrien-fuer-schutzsuchende-asyltouristen/

Urlaubsland Syrien(Bereits seit den 70er/80er Jahren ist bekannt, daß viele Asylanten aus Deutschland in ihre Heimatländer pendeln, dort länger leben, um u.a. Geschäfte zu betreiben. In Deutschland aber Hilfeempfänger sind, teils in mehreren Bundesländern) :

SyrienUrlaub19

 

“Flüchtlinge machen Urlaub in Syrien”. Ausriß BILD 2019. Wie die CDUSPD-GroKo tickt….

Bananenrepublik Deutschland:

DEUTSCHLANDMIGRATION

Flüchtlinge machen Urlaub, wo sie angeblich verfolgt werden/DIE WELT 2016

Veröffentlicht am 11.09.2016
Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind.
  • Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor.
  • Ein Recht auf Asyl sei für solche Flüchtlinge seiner Meinung nach kaum noch vorstellbar, sagt Armin Schuster (CDU).

Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Das ergaben Recherchen der „Welt am Sonntag“. Die Zeitung erfuhr von anerkannten Asylbewerbern, die arbeitslos gemeldet sind und für kurze Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisten. Anschließend kommen sie wieder nach Deutschland.

Demnach hat es entsprechende Vorfälle in Berliner Arbeitsagenturen gegeben. Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind, gehen aber davon aus, dass dies auch in anderen Regionen in Deutschland passiert.

Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor. „Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor.“ Dem Vernehmen nach bemühen sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit darum, sich einen Überblick zu verschaffen.

Der Datenschutz verhindert die Weitergabe der Infos

Generell gilt: Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr, ohne dass die Bezüge gesenkt werden. Ein solcher Urlaub wird im Regelfall genehmigt. Eine Pflicht, den Urlaubsort gegenüber dem Staat anzugeben, besteht bislang nicht.

Ein Leistungsempfänger müsse „die Ortsabwesenheit mitteilen, die voraussichtliche Dauer, nicht aber, wohin es genau geht“, erklärte die Bundesagentur. „Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, diese Informationen von ihm einzufordern.“

Sollte ein Betreuer im Jobcenter im Laufe eines Gesprächs durch gezielte Nachfrage von einer Reise etwa nach Syrien erfahren, „dürfte er diese Information aufgrund des Datenschutzes nicht weitergeben, auch nicht an andere Behörden wie zum Beispiel die Ausländerbehörde“, so eine Sprecherin der Bundesagentur…Zitat WELT

Schildbürgerstreich

Der Bundesrat wendet die Verschärfung des Asylrechts in ihr Gegenteil: Flüchtlinge dürfen künftig legal dort Urlaub machen, wo sie angeblich verfolgt werden.

Ein Flüchtling, der zwischendurch in sein Herkunftsland zurückreist, ist offenkundig kein Flüchtling. Das leuchtet jedem Kind ein. Kein Mensch reist freiwillig in ein Land, sei es zum Verwandtenbesuch oder aus anderen Gründen, wo ihm Tod oder Folter drohen. Um einem Missbrauch des Asylrechts vorzubeugen, gilt in der Schweiz deshalb auch für anerkannte Flüchtlinge ein Heimreiseverbot. Das gehört zu den ersten Dingen, die man jedem erklärt, der einen Asylantrag stellt.

Trotzdem scheint es unter Asylanten geradezu Mode zu sein, ferienhalber in die Heimat zu jetten, sobald die begehrte Anerkennung vorliegt. Allein 2017 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) 231 Personen den Asylstatus entzogen, weil sie in ihr Heimatland gereist sind. Das entsprach einem Anstieg um 60 Prozent gegenüber 2016. Und das ist zweifellos nur die Spitze des Eisbergs.

Der Eifer beim SEM, die Heimaturlauber konsequent auszuweisen, hält sich nämlich in engen Grenzen. Der Nachweis sei schwierig, wiegelt man ab, wenn keine direkten Flüge gebucht wurden. Von einem Aufenthalt in Nachbarstaaten dürfe man nicht generell auf eine Reise in die Heimat schliessen.

Von hart zu butterweich

Nun hat das Parlament im Dezember 2018 das Heimreiseverbot verschärft. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen kann der Bund ein Reiseverbot künftig auch auf andere Staaten ausdehnen, insbesondere auf Nachbarländer. Doch die vom Parlament beschlossene harte Linie ist inzwischen butterweich.

Mit seiner letzte Woche veröffentlichten Verordnung zum Gesetz hat der Bundesrat die Verschärfungen sogar in ihr Gegenteil verkehrt. Er will Flüchtlinge ganz legal in ihre Heimatländer zurückreisen lassen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Als solche gelten neben einer schweren Erkrankung, einem schweren Unfall oder dem Tod eines Familienmitglieds auch bedeutende Anlässe zur Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen.

Damit wird das Heimreiseverbot für Pseudo-Flüchtlinge zum Freipass pervertiert für das, was eigentlich verhindert werden sollte. Wer will schon überprüfen, ob der sterbende Onkel wirklich in den letzten Zügen liegt. Irgendeine Heirat gibt es immer zu feiern.

Ziel des Parlamentes war es, die Asylpolitik wieder etwas glaubwürdiger zu machen. Doch der Bundesrat bestätigt mit seinem juristischen Schildbürgerstreich, was vielen schon lange schwant: Mit echter Verfolgung hat unser Asylwesen nur am Rande zu tun. Die Empfangszentren des Bundes sind voll von Menschen, die falsche Lebensläufe vorlegen, ihre Identität verschleiern und irgendwelche Geschichten erfinden, damit sie in der Schweiz bleiben können. In Anbetracht des wirtschaftlichen Gefälles zwischen den Herkunftsländern und der Schweiz ist das menschlich nachvollziehbar; doch gegenüber echten Verfolgten ist es ein Hohn.

Gerade bei der seit Jahren wachsenden Gruppe der Eritreer hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass diese selten Verfolgte im Sinne des Gesetzes sind. Die Praxis wurde vorübergehend etwas verschärft. Trotzdem war Eritrea im ersten Quartal 2019 wieder das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden – mit 25 Prozent mehr Gesuchen als im letzten Quartal 2018. Das von den Schweizer Asylbehörden vielen Eritreern erteilte Bleiberecht hat längst eine Antragsspirale in Gang gesetzt.

Bei rund 40 Prozent der eritreischen Asylgesuche handelt es sich heute von Kindern, deren Eltern im Asylprozess stehen. Weitere rund 40 Prozent kommen aufgrund des Familiennachzugs. In Zukunft dürfen sie ganz legal in ihre Heimat reisen, um zwischendurch die Rundumversorgung in der Schweiz zu geniessen. Ungefähr 90 Prozent der Eritreer leben bekanntlich von der Sozialhilfe. Zitat Weltwoche

http://www.hart-brasilientexte.de/2015/03/13/weit-ueber-600000-abgelehnte-asylbewerber-laut-bundesinnenministerium-immer-noch-nicht-ausgewiesen-warum-plaetze-fuer-asylbewerber-fehlen-verletzung-des-deutschen-asylgesetzes-bedeutet-massive-foer/

Schauspieler Horst Krause 2015 zu Pegida, Kulturverlust, ausländerfeindlichen Ausländern(“Scheiß Deutsche”),Überfremdung, Amerikanisierung, Multikulti, Ausländerkriminalität. (Neue Osnabrücker Zeitung):http://www.hart-brasilientexte.de/2015/04/08/schauspieler-horst-krause-2015-zu-pegida-kulturverlust-ueberfremdung-amerikanisierung-multikulti-auslaenderkriminalitaet-neue-osnabruecker-zeitung/

…Herr Krause, Ihr neuer TV-Film „Krüger aus Almanya“ hat durch die Pegida-Proteste an Aktualität gewonnen. In den letzten Monaten wurde sehr viel über eine vermeintlich drohende Islamisierung, Überfremdung und Vorurteile gesprochen. Wie gehen Sie damit um?

… Es muss ja eine Ursache haben, dass sich das so entwickelt hat. Damit muss man sich beschäftigen, aber da sind unsere politischen Verantwortlichen lammfromm. Man muss sich respektieren. Ich muss die Pegida-Leute respektieren und sie müssen mich respektieren. Und sie müssen zum Vortrag bringen dürfen, worum es ihnen geht, damit da keine Irrtümer passieren. Und dann muss man darüber reden und nicht einfach alles von vornherein abtun…
Das Misstrauen gegen die Medien kommt sicher daher, dass diese auch oft als voreingenommen und politisch korrekt wahrgenommen werden… Wir müssen unsere Kultur verteidigen – nicht mit Waffen, sondern mit Worten…
Droht denn Ihrer Ansicht nach eine Art Kulturverlust?
Wenn wir unsere Kultur schlecht behandeln, müssen wir uns früher oder später anhören: „Die haben ja überhaupt keine Kultur!“ Wenn ich heute einen Jugendlichen frage: „Kannst du mir ein deutsches Volkslied vorsingen?“, dann lacht der sich doch schief. Da fällt dem doch nichts zu ein – ein Volkslied singen? Niemals!..Was mir gar nicht gefällt ist, dass bestimmte Völker, die hier bei uns leben, sehr aufdringlich mit ihrer Kultur umgehen. Wenn ich in einem Land lebe, in dem ich nicht geboren bin, muss ich doch ein bisschen neugierig auf die Kultur sein und mich mit ihr beschäftigen. Ich denke zum Beispiel an Berlin-Neukölln. Wenn der Thilo Sarrazin da schreibt: „Deutschland schafft sich ab!“, da ist schon was dran, auch wenn ich nicht unbedingt in allen Punkten seiner Meinung bin. Wenn wir nicht auf uns selber aufpassen, sehr aufpassen, dann schaffen wir uns tatsächlich ab… Zum Beispiel, diese ganze Amerikanisierung, das ist doch furchtbar. Da laufen die Jugendlichen auf einmal mit Hosen rum, die ihnen bis in die Kniekehlen hängen. Wo kommt das her? Das kommt aus Amerika, weil den Gefangenen dort im Gefängnis die Gürtel abgenommen werden und dann rutschen die Hosen. Und das wird auf einmal Mode. Es wird nicht nachgedacht.
..Nee, nee, ich bin gegen dieses Multi-Kulti. Ich finde es schon schön, dass sich die verschiedenen Kulturen annähern, aufeinander zugehen, mit Toleranz, aber ich bin gegen Vergewaltigung. Wenn ich in Neukölln rumlaufe, denke ich, es wäre Fasching, weil alles vermummt und verkleidet ist. Das ist nicht in Ordnung. Wir haben für den Film vor einer Kneipe in Neukölln gedreht. Wir saßen draußen vor der Tür, als drei 14-jährige Türken kamen und fragten: „Hast du mal Zigarette?“. Da meinte ein Kollege von mir: „Ihr dürft doch noch gar nicht rauchen!“ (macht eine kleine Pause) „Scheiß Deutsche!“. Also ich hätte die am liebsten festgehalten und die Eltern gerufen, und die hätten dann erklären sollen, warum der Junge „Scheiß Deutsche!“ sagt. Der Apfel fällt doch nicht weit vom Stamm. Und so wie zuhause geredet wird, so verhalten die sich auch…
Viele Vergehen werden viel zu lapidar bestraft…Wir müssen bereit sein, aufeinander zuzugehen, aber die auch. Egal wo sie herkommen. Ich rede jetzt nicht nur von Türken. Ich rede auch von Leuten, die Einbrüche begehen. Nicht alle Menschen, die hier zu uns kommen, wollen auch das Beste für unser Land, sondern manche allein das Beste für sich. Und da muss man wirklich Grenzen setzen… Zitate Neue Osnabrücker Zeitung

Max Annas. “Morduntersuchungskommission”. rowohlt HUNDERT AUGEN. “Für Manuel Diogo(1963 – 1986)”. Ein neuer Krimi von 2019, der Mosambikaner Manuel Diogo in der DDR, kuriose Ungereimtheiten. Mosambik-Dossier 6:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2020/01/27/max-annas-morduntersuchungskommission-rowohlt-hundert-augen-fuer-manuel-diogo1963-1986-ein-neuer-krimi-von-2019-der-mosambikaner-manuel-diogo-in-der-ddr-kuriose-ungereimtheiten-mosa/

Thüringen-Politzirkus 2020: FDP-Kemmerich(5-Prozent-Partei, 5 Sitze von 90!!!) als Ministerpräsident vereidigt…Wie die FDP tickt. Lindner, Genscher, Westerwelle, Scheel…”Ramelows Sturz. Es ist uns tatsächlich gelungen! Mit etwas taktischem Geschick konnten wir die sicher geglaubte Wiederwahl Ramelows verhindern und die Machtphantasien der linken Parteien durchkreuzen.”Björn Höcke:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2020/02/05/thueringen-politzirkus-2020-fdp-kemmerich-als-ministerpraesident-vereidigt/

“WENN AUSLÄNDER AUSLÄNDER HASSEN”. Österreichs multiethnische Zeitschrift “biber”. Heftiger Rassismus unter Ausländern in Deutschland – Staats-und Mainstreammedien dürfen wegen sehr strenger Zensurvorschriften darüber nicht berichten – im US-Kontext von 2020 gleich garnicht…Warum es u.a. in Ausländerheimen immer wieder zu teils tödlicher Gewalt zwischen bestimmten Ethnien kommt:http://www.hart-brasilientexte.de/2020/06/25/wenn-auslaender-auslaender-hassen-oesterreichs-multiethnische-zeitschrift-biber-heftiger-rassismus-unter-auslaendern-in-deutschland-staats-und-mainstreammedien-duerfen-wegen-sehr-strenger/

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 09. Januar 2020 um 10:48 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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