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Neue Solaranlage in Oldisleben – gut oder schlecht für den Strompreis?
https://www.ks-solar.com/referenzen/sonst-bauliche-anlagen/oldisleben/
“Der durchschnittliche Stromertrag von rund 1.030 Kilowattstunden pro installiertem kWp im Jahr reicht umgerechnet für etwa 190 Vier-Personen-Haushalte.” Auch nachts, auch stets dann, wenn die Sonne nicht scheint?
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Das Landratsamt in Sondershausen teilte am 28.2. 2018 auf Anfrage mit: Der genehmigte und rechtskräftige Bebauungsplan wurde am 26.01.2018 im Amtsblatt Nr. 1 der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ bekannt gemacht. Damit ist wegen der Regelung im § 61 der Thüringer Bauordnung ein Genehmigungsfreistellungsverfahren zu führen. Eine Baugenehmigung kann für die Photovoltaikanlage somit nicht erteilt werden. Der Bauherr hat entsprechend der gesetzlichen Regelungen den Baubeginn dem Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises mitgeteilt. In einer weiteren Form ist das Bauverwaltungsamt nicht beteiligt.
Bezüglich der Naturschutzbelange zum Vorkommen der Zauneidechse kann ich Ihnen mitteilen, dass die Tiere im Jahr 2017 abgefangen und umgesiedelt wurden. Damit war das Büro Karsten Obst vom Vorhabenträger beauftragt. Dieses hatte auch eine entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Die Umsiedlung fand vor Beginn der Aktivphase der Zauneidechsen statt. Sind die Arbeiten bis Ende März 2018 nicht abgeschlossen, wird eine erneute artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Zitat Landratsamt
Rascher Baufortschritt im März 2018.
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Der Thüringer AfD-Abgeordnete Möller hat 2018 die Kleine Anfrage 3426 zu Bau und Betrieb der neuen Photovoltaikanlage von Oldisleben gestellt. Frage 3 lautet: “Welchen bau-und umweltrechtlichen Status hat die betroffene Fläche und handelt es sich bei dem gegenständlichen Gelände um eine renaturierte Fläche?”
Darauf antwortet Ministerin Birgit Keller/LINKE: “Für die Fläche gibt es eine Baugenehmigung für den Lagerplatz der Gemeinde. Eine ordnungsgemäße Rekultivierung wurde durchgeführt. Durch die untere Bodenschutzbehörde wurde im Jahr 2016 im Rahmen des Bauleitverfahrens ein Baugrundgutachten gefordert, mit dem nachgewiesen werden sollte, dass das Aufstellen von Photovoltaikanlagen keine negativen Auswirkungen auf den Deponiekörper hat bzw. keine Gefahren für andere Schutzgüter (Luft, Wasser) entstehen. Dieses Gutachten liegt der Behörde vor. Auf der ehemaligen Deponie wurde eine rund 3,6 m bis >5m mächtige Abdeckung aus schluffigen Böden festgestellt . Nach Auffassung des Gutachters, geht von der Deponie bei der geplanten Nutzung als Photovoltaikanlage keine Gefährdung aus.”
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Die Ministerin antwortet offenkundig nicht auf die Frage, ob es sich um eine renaturierte Fläche handelt. Eine sachkundige, faktengerechte Antwort hätte aus Sicht von Projektkritikern indessen zur Klärung des Streitpunkts beigetragen, ob es sich bei der Photovoltaikanlage um einen Schwarzbau handelt oder nicht.
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In der Antwort auf einen Projektkritiker-Widerspruch zum nunmehr 3. Entwurf des Bebaungsplans Sondergebiet Photovoltaik “Ehemalige Deponie” wurde über ein Stadt-und Landschaftsplanungsbüro aus Halle/Saale im Auftrag der Gemeinde Oldisleben zum Status des Projektgebiets mitgeteilt:”Eine Renaturierung mit Fördergeldern ist nicht erfolgt”. Diese Feststellung ist offenkundig falsch. Wie aus dem Landratsamt Sondershausen auf Anfrage mitgeteilt wurde, handele es sich bei dem Projektgebiet um eine renaturierte Fläche. Im Rahmen entsprechender Verfahren zum Photovoltaikprojekt sei auf die erfolgte Renaturierung verwiesen worden. Für Alt-Deponien dieser Art gebe es Sanierungsanordnungen.
Die Regionalmedien von Thüringen hatten mehrfach informiert, daß nach 1990 die ehemalige Kalihalde mit Fördermitteln renaturiert worden sei. Auf entsprechende Rückfrage 2017 bei Regionalmedien wurde mitgeteilt, die Information über eine Renaturierung mit Fördermitteln stamme just von der Gemeinde Oldisleben und ihrem Bürgermeister.
“Unter Renaturierung versteht man die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen aus kultivierten, genutzten Bodenoberflächen.” Wikipedia
Die Renaturierung, darunter das Abdecken der betreffenden Fläche mit wertvoller Erde, das Bepflanzen mit Bäumen und Gebüsch, war ein großer Erfolg für den Naturschutz, hatte u.a. die streng geschützte Zauneidechse, die sehr hohe Lebensraumansprüche stellt, dazu veranlaßt, das Areal zu besiedeln. Im betreffenden damaligen Flächennutzungsplan war dieses Areal nicht zufällig als “Grünfläche” und nicht etwa als Deponie, Mülldeponiem etc. eingestuft worden. “Illegale Bautätigkeit” führte 2016 dazu, daß das naturschutzfachlich hochwertige Areal trotz des Vorhandenseins streng geschützter Zauneidechsen mit Schutt und Abraum zugekippt, der Naturschutzerfolg zunichte gemachte wurde.
Im Bebauungsplanentwurf vom Juli 2016 findet sich diese Feststellung:
Vom Aufbringen einer ca. 20 cm dicken Mutterbodenschicht konnte keine Rede sein – vielmehr wurde illegal selbst auf Teile des Habitats streng geschützter Zauneidechsen Schutt und Abraum gekippt. An manchen Stellen ist die Schutt-und Abraum-Schicht auf zuvor immerhin erfolgreich renaturierter Fläche dicker als ein Meter(!)
Die Frage der Renaturierung ist insofern von enormer Wichtigkeit, da es sich bei dem Areal laut Projektbefürwortern eindeutig um eine Konversionsfläche handelt. Laut Gesetz liegt eine Konversionsfläche nur dann vor, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend. Genau das ist in Bezug auf die Projektfläche der Fall – durch Renaturierung wurde sie u.a. naturschutzfachlich enorm aufgewertet(siehe streng geschützte Zauneidechsen etc.), konnte eine ehemalige Kalihalde sogar im Flächennutzungsplan als “Grünfläche” definiert werden – ist somit von vormaliger Nutzungsart nichts mehr zu spüren. Der Knackpunkt: Laut Gesetz darf etwa auf dem Oldislebener Areal eine Photovoltaikanlage nur errichtet werden, wenn es sich dort um eine Konversionsfläche handelt…”Als wesentliche Vorraussetzung dafür, ob eine Fläche als Konversionsfläche in Betracht kommt, sieht die Clearingstelle die ökologische Belastung durch die ursprüngliche wirtschaftliche oder militärische Nutzung.”
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Legal oder illegal?
https://www.photovoltaik-web.de/photovoltaik/pv-grossanlagen/zulaessige-flaechen-freilandanlagen
Das betreffende Gelände in Oldisleben war zuvor als “Grünfläche” definiert:
–“Solaranlagen auf Grünflächen sowie Ackerland (Punkt 4) durften nur noch bis Ende 2010 errichtet werden, wenn vor dem 25. März 2010 ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Damit ist diese Möglichkeit der Anlagenerrichtung ab dem Jahr 2011 hinfällig.”
Ausriß – Leitfaden des Thüringer Wirtschaftsministeriums:http://www.thega.de/fileadmin/thega/pdf/projekte/solarparks/Leitfaden_Solarparks_gesamt.pdf
Wie Hamburgs SPD-Politiker Fritz Vahrenholt tickt:
Ausriß DIE WELT, März 2018.
http://hd.welt.de/Sonderseiten-edition/article166911571/Bis-kein-Storch-mehr-fliegt.html
http://www.hart-brasilientexte.de/2017/07/25/bis-kein-storch-mehr-fliegt-fritz-vahrenholt-2017/
http://www.hart-brasilientexte.de/2016/10/21/flug-in-den-tod-deutsche-wildtierstiftung-verurteilt-2016-planmaessige-toetung-von-fledermaeusen-durch-windkraftwerke-warten-auf-positionierung-von-merkel-gabriel-etc/
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