Zeitzeugen aus Oldisleben und Umgebung

Oldisleben, März 2017 – Neues vom Solarprojekt. Nach „illegaler Bautätigkeit“ keinerlei Bauarbeiten mehr…Der kuriose „Strafantrag“ gegen einen Projektkritiker. Thüringer Landesregierung befaßte sich auf parlamentarische Anfrage mit umstrittenem Solarprojekt. Wann nehmen sich deutsche Tierschützer und ihre Verbände des Falles an? Hochsubventionierte deutsche Solarbranche in Nöten…

Stand April 2017:

Oldisleben, April 2017 – geplantes Solarprojekt scheitert bisher, Bauarbeiten können nicht beginnen, ein weiterer Bebauungsplanentwurf muß der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Strafantrag gegen Projektkritiker scheiterte ebenfalls, wurde von Staatsanwaltschaft Mühlhausen abgeschmettert.

“2009 bis 2012, in den Boomzeiten der deutschen Solarindustrie, führte die Regierung der Branche über eine Umlage auf den Strompreis viele Milliarden Euro zu. Die Zuschüsse waren so absurd hoch, dass die Nachfrage nach Solarmodulen ins Unermessliche stieg.” DER SPIEGEL 2017 zu Solarworld-Insolvenz des GRÜNEN Frank Asbeck

“Illegale Bautätigkeit” – und Folgen…”Lebenslüge Solarförderung”:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/04/13/oldisleben-april-2017-geplantes-solarprojekt-scheitert-bisher-bauarbeiten-koennen-nicht-beginnen-ein-weiterer-bebauungsplanentwurf-muss-der-oeffentlichkeit-vorgelegt-werden-strafantrag-gegen-pro/

 

http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/01/03/oldisleben-2017-neues-von-der-illegalen-bautaetigkeit-im-kontext-der-geplanten-solaranlage-wie-sich-der-thueringer-landtag-und-das-ministerium-fuer-infrastruktur-und-landwirtschaft-mit-dem-fall/

2016 war von interessierter Seite laut Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen einen Projektkritiker ein „Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede“ beantragt worden – das Ermittlungsverfahren wurde Ende 2016 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte indessen zunächst dem Projektkritiker nicht mitteilen, wer das „Ermittlungsverfahren“ mit welchen Argumenten beantragt hatte. Zuerst hieß es, Akteneinsicht sei nur einem beauftragten Verteidiger gestattet – was Geld kostet. Nach mehrmonatigem Schriftwechsel unter Hinweis auf geltende Gesetze wurde dann aber Anfang März 2017 „nach nochmaliger Prüfung“ dem Projektkritiker die komplette Strafanzeige doch noch zugesandt. Daraus geht hervor, daß von interessierter Seite nicht nur eine Strafanzeige, sondern sogar ein Strafantrag gegen den Projektkritiker gestellt wurde. Diesem wird darin vorgeworfen, die auf dem für eine Solaranlage vorgesehenen Oldislebener Areal vorgenommenen Bauarbeiten fotografisch dokumentiert, dafür das Gelände betreten zu haben. Der Projektkritiker, so heißt es weiter, habe die Fotos veröffentlicht und „unterschiedliche Behörden“ eingeschaltet.

Ohne die Fotos wäre indessen ein Nachweis gravierender Rechtsbrüche nicht möglich gewesen…

Mit „unterschiedliche Behörden“ ist u.a. das Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises gemeint. Dessen Amtsleiter gab bereits im Oktober 2016 der Position des Projektkritikers Recht und konstatierte,  daß es auf dem betreffenden Oldislebener Areal „illegale Bautätigkeit“ gegeben habe. Dies sei ein Fakt. Hauskeller betonte:“Es handelt sich immer noch nicht um Bauland.“ Der Amtsleiter äußerte sich auch zur Frage der streng geschützten, auf dem Areal lebenden Zauneidechsen. Im naturschutzfachlichen Gutachten des Bauplan-Entwurfes wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß im Planungsgebiet Zauneidechsen nachgewiesen wurden, „sodaß vor Baubeginn ein Umsiedeln der vorhandenen Individuen notwendig ist.“ Laut Amtsleiter Hauskeller seien derartige Festlegungen gegenstandslos geworden, da illegale Baumaßnahmen bereits erfolgten. Dies werde die Naturschutzbehörde berücksichtigen müssen. Durch die illegale Bautätigkeit sei auch der Eingriff in den Lebensraum geschützter Arten „viel größer“. Wurden die Tiere nicht ordnungsgemäß umgesiedelt, so Hauskeller, kann die Population durchaus Schaden genommen haben. Dies müßten die zuständigen Fachbehörden ermitteln.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises hat nach eigenen Angaben 2016 festgestellt, daß auch auf Teilen des Lebensraumes der streng geschützten Zauneidechsen Erdaufschüttungen erfolgten. Den bereits illegal durchgeführten Baumaßnahmen habe man nicht zugestimmt – ebensowenig dem Bebauungsplan in der bisher vorgelegten Form. Ein Fangen und Umsiedeln von Zauneidechsen sei nur zum geeigneten Zeitpunkt im Sommer möglich. In Analysen von Naturschutzexperten heißt es indessen:”Daher fällt auch die Umsiedlung von Tieren unter das Fangverbot…” “Umsiedlungen sind fachlich sehr umstritten, da die Erfolgsaussichten gering sind.” “Umsiedlungen fallen unter das Nachstell-und Fangverbot.” In Expertenpublikationen wird ein Einfangen von Zauneidechsen während der sog. Sommerruhe von  Juni bis Mitte August abgelehnt.

Thüringer Kritiker des Oldislebener Solaranlagenprojekts rufen daher nicht nur Deutschlands Natur-und Umweltschützer, sondern speziell die deutschen Tierschützer und ihre Verbände auf, sich des gravierenden  Falles der Verletzung von Gesetzen für streng geschützte Tiere anzunehmen. 

 

Bisher ist der vor der illegalen Bautätigkeit existierende ursprüngliche Zustand der  betreffenden Grünfläche immer noch nicht wiederhergestellt worden, befinden sich massive Erdaufschüttungen auch auf Habitatflächen der Zauneidechsen. 

Laut Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises lag mit Stand vom 19. Dezember 2016 weder eine Baugenehmigung noch ein bestandskräftiger Bebauungsplan als rechtliche Grundlage für eine Baugenehmigung vor. 

In dem gescheiterten Strafantrag gegen den Projektkritiker werden folgende Website-Beiträge zitiert:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/26/oldisleben-2016-geplante-photovoltaikanlage-ohne-bebauungsplan-bereits-im-bau-vor-ort-bereits-gravierende-eingriffe-in-den-lebensraum-der-streng-geschuetzten-zauneidechsen-und-anderer-geschuetzter/

http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/30/die-illegale-bautaetigkeit-von-oldisleben-2016-soeren-hauskeller-amtsleiter-des-bauverwaltungsamtes-des-kyffhaeuserkreises-am-30-9-2016-zum-aktuellen-sachstandes-hat-jemand-illegal-eine-ba/

Verfassung außer Kraft?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

 

OldSolarBaustelleSchildDez

Tatsächlich schon rechtlich korrekt “Baustelle” – trotz fehlender Baugenehmigung, fehlendem gültigen Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, fragten sich interessierte Zeitgenossen 2016…Die Untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises hatte nach eigenen Angaben dem Bebauungsplan in der vorgelegten Form vorerst nicht zugestimmt.

OldSolarSchildweg17

Februar 2017 – das Baustellen-Schild ist weg – ohne Begründung…Also doch keine Baustelle?

OldSolarKlo2

Eine weitere auffällige Veränderung 2017 – das zuvor weit sichtbare lila Klo ist wohl umgefallen, ist nicht mehr benutzbar.

http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/03/13/energiewende-bluff-in-thueringen-die-pressemitteilung-des-thueringer-landesverband-energiewende-mit-vernunft-e-v-vom-12-3-2017-ramelow-regierung-und-heimatvernichtung-in-thueringen/

Zu den Stellungnahmen der etablierten politischen Parteien zur geplanten Starkstromtrasse Südlink durch Teile Thüringens sagt der energiepolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Möller:

„Das gesamte politische Lager, vor allem aber CDU, SPD und Grüne, ist dafür verantwortlich, dass es in den vergangenen 15 Jahren einen milliardenschweren Ausbau von Windkraft- und Sonnenstromanlagen gab, der zudem völlig am Energieversorgungsbedarf vorbeiging. Sie haben dies getan, obwohl der dafür erforderliche wirtschaftliche und massentaugliche Energiespeicher nicht einmal erfunden ist. Strom, den man nicht gebrauchen kann, muss man über Stromnetze abtransportieren. Hierzu hat man bis 2016 unter anderem das polnische Stromnetz missbraucht, was Polen jedoch mittlerweile technisch unterbindet. Wer sich so vehement für erneuerbare Energien eingesetzt hat wie die CDU, die SPD und die Grünen, der betreibt schlicht eine verlogene Politik, wenn er sich nun als Vorkämpfer gegen den Netzausbau geriert.“

Als „erbärmlich und einfallslos“ kritisierte Möller insbesondere die Haltung des energiepolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Gruhner, und der Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne): „CDU und Grüne wollen die Lasten der selbst euphorisch befürworteten Energiewende nun also anderen Bundesländern aufbürden. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Vertreter beider Parteien auch in den angrenzenden Bundesländern ebenso reagieren. Diese Politik nach dem Sankt-Florians-Prinzip führt nicht zu Lösungen, sondern zur Blockade des Landes.“

Auch die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag positioniert sich laut Möller gegen den Netzausbau: „Weder Deutschland noch Thüringen brauchen Windkraftanlagen oder andere erneuerbare Energien, die den Strom immer dann produzieren, wenn man ihn nicht benötigt. Und genauso wenig ist es im Interesse Thüringens oder Deutschlands, hierfür auch noch zweistellige Milliardenbeträge in den Netzausbau zu investieren. Die AfD setzt sich für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung ein, wie sie bei einer Partnerschaft mit dem zuverlässigen Gaslieferanten Russland in modernen Gaskraftwerken noch auf Jahrzehnte preisgünstig möglich wäre. Die hierfür vorhandene Netzinfrastruktur wäre da. Man könnte also jede Menge Geld sparen, welches durch die schwarz-rot-grüne Energiepolitik den Stromverbrauchern aus der Tasche gezogen wird, und nebenbei noch etwas gegen die Zerstörung unserer Kulturlandschaft und Natur durch Windkraftanlagen sowie Netzinfrastruktur tun.“

Quelle: AfD-Fraktion

HalleReformation17

 

Halle/Saale, Marktkirche 2017:”Kann  ich aus der Reihe tanzen, wenn alle mitmachen? Reformation heißt, die Welt zu hinterfragen.”

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 15. März 2017 um 11:29 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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