Mittwoch, 04. Oktober 2017 von Klaus Hart
NABU: Die Zauneidechse ist „Reptil des Jahres 2020“. Zauneidechsen in Oldisleben/Thüringen…Hatten sich westdeutsche GRÜNE, westdeutscher NABU für die seltenen Zauneidechsen von Oldisleben eingesetzt – oder dazu geschwiegen? Alle über 100 wegen Stuttgart 21 umgesiedelten Zauneidechsen sind tot. Leben die umgesiedelten von Oldisleben noch? Man hört nichts davon:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2019/12/06/nabudie-zauneidechse-ist-reptil-des-jahres-2020-zauneidechsen-in-oldislebenthueringen/
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http://www.bild.de/politik/inland/windenergie/nutzlos-strom-aus-wind-kostet-kunden-unsummen-53669774.bild.html
“Die Politik findet nicht die Kraft, sich der Macht der Solarlobby zu widersetzen. Auf Kosten der Verbraucher werden Milliarden in die ineffiziente Photovoltaik gesteckt. ” DER SPIEGEL bereits 2012.
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“Etwa 23 Milliarden Euro werden sie in diesem Jahr für die Subventionierung von erneuerbaren Energien aufbringen – mehr, als der Staat insgesamt an Arbeitslosengeld II an alle Hartz-IV-Empfänger ausbezahlt.” DER SPIEGEL 2016. “Doch die Stimmung kippt…” “…wenn die Bürger merken, dass ihr Geld eine gigantische Umverteilungsmaschine in Schwung hält, die den Interessen von Investoren, Großgrundbesitzern, Kommunalpolitikern und Landesfürsten dient.”
Schwarz-Rot im Kyffhäuserkreis, die Schwesterparteien. Das SPD-CDU-Gespann Antje Hochwind-Raimund Scheja. Ausriß TA.
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In der Antwort auf einen Projektkritiker-Widerspruch zum nunmehr 3. Entwurf des Bebaungsplans Sondergebiet Photovoltaik „Ehemalige Deponie“ wurde über ein Stadt-und Landschaftsplanungsbüro aus Halle/Saale im Auftrag der Gemeinde Oldisleben zum Status des Projektgebiets mitgeteilt:“Eine Renaturierung mit Fördergeldern ist nicht erfolgt“. Diese Feststellung ist offenkundig falsch. Wie aus dem Landratsamt Sondershausen auf Anfrage mitgeteilt wurde, handele es sich bei dem Projektgebiet um eine renaturierte Fläche. Im Rahmen entsprechender Verfahren zum Photovoltaikprojekt sei auf die erfolgte Renaturierung verwiesen worden. Für Alt-Deponien dieser Art gebe es Sanierungsanordnungen.
Die Regionalmedien von Thüringen hatten mehrfach informiert, daß nach 1990 die ehemalige Kalihalde mit Fördermitteln renaturiert worden sei. Auf entsprechende Rückfrage 2017 bei Regionalmedien wurde mitgeteilt, die Information über eine Renaturierung mit Fördermitteln stamme just von der Gemeinde Oldisleben und ihrem Bürgermeister.
„Unter Renaturierung versteht man die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen aus kultivierten, genutzten Bodenoberflächen.“ Wikipedia
Die Renaturierung, darunter das Abdecken der betreffenden Fläche mit wertvoller Erde, das Bepflanzen mit Bäumen und Gebüsch nach 1990, war ein großer Erfolg für den Naturschutz, hatte u.a. die streng geschützte Zauneidechse, die sehr hohe Lebensraumansprüche stellt, dazu veranlaßt, das Areal zu besiedeln. Im betreffenden damaligen Flächennutzungsplan war dieses Areal nicht zufällig als „Grünfläche“ und nicht etwa als Deponie, Mülldeponiem etc. eingestuft worden. „Illegale Bautätigkeit“ führte 2016 dazu, daß das naturschutzfachlich hochwertige Areal trotz des Vorhandenseins streng geschützter Zauneidechsen mit Schutt und Abraum zugekippt, der Naturschutzerfolg zunichte gemachte wurde.
Im Bebauungsplanentwurf vom Juli 2016 findet sich diese Feststellung:
Vom Aufbringen einer ca. 20 cm dicken Mutterbodenschicht konnte keine Rede sein – vielmehr wurde illegal selbst auf Teile des Habitats streng geschützter Zauneidechsen Schutt und Abraum gekippt. An manchen Stellen ist die Schutt-und Abraum-Schicht auf zuvor immerhin erfolgreich renaturierter Fläche dicker als ein Meter(!)
Die Frage der Renaturierung ist insofern von enormer Wichtigkeit, da es sich bei dem Areal laut Projektbefürwortern eindeutig um eine Konversionsfläche handelt. Laut Gesetz liegt eine Konversionsfläche nur dann vor, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend. Genau das ist in Bezug auf die Projektfläche der Fall – durch Renaturierung wurde sie u.a. naturschutzfachlich enorm aufgewertet(siehe streng geschützte Zauneidechsen etc.), konnte eine ehemalige Kalihalde sogar im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ definiert werden – ist somit von vormaliger Nutzungsart nichts mehr zu spüren. Der Knackpunkt: Laut Gesetz darf etwa auf dem Oldislebener Areal eine Photovoltaikanlage nur errichtet werden, wenn es sich dort um eine Konversionsfläche handelt…“Als wesentliche Vorraussetzung dafür, ob eine Fläche als Konversionsfläche in Betracht kommt, sieht die Clearingstelle die ökologische Belastung durch die ursprüngliche wirtschaftliche oder militärische Nutzung.“
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Warum in Oldisleben trotzdem eine weitere Solaranlage gebaut werden soll, jegliche öffentliche Diskussion unterbleibt:
“Kosten für Energiewende explodieren
Unzuverlässige Solar- und Windkraft sorgen in Deutschland für immer mehr Noteingriffe ins Stromnetz.” Basler Zeitung 2018. “Der unregelmässige und unvorhersehbare Wind- und Sonnenstrom wird zunehmend zum Problem für das Stromnetz in Deutschland…
Fast eine Milliarde Euro hat der deutsche Stromnetzbetreiber Tennet TSO letztes Jahr für Noteingriffe aufgewendet, um das Netz zu stabilisieren. Das hat das Unternehmen Anfang dieser Woche bekannt gegeben. Die Kosten lagen damit rund die Hälfte höher als 2016 (660 Millionen Euro) und rund vierzig Prozent über denen von 2015 (710 Millionen). Tennet ist für die Stromversorgung in einem Gebiet zuständig, das von Schleswig-Holstein im Norden bis Südbayern reicht und rund vierzig Prozent der Fläche Deutschlands ausmacht. Insbesondere ist Tennet verantwortlich für wichtige Nord-Süd-Trassen.
https://bazonline.ch/ausland/europa/kosten-fuer-energiewende-explodieren/story/13230493
Grund für die Zunahme der Notinterventionen sind die immer zahlreicheren Solar- und Windanlagen in Deutschland. Der Anteil der erneuerbaren Energie ist letztes Jahr von 29 auf 33 Prozent der Stromversorgung gestiegen. Wind- und Sonnenstrom fallen aber unregelmässig und oft unvorhersehbar an. Damit wird das Netz zunehmend instabil. Denn gemäss den Gesetzen der Physik müssen die eingespeiste und die nachgefragte Elektrizität jederzeit übereinstimmen – ansonsten kommt es zu Blackouts…Hilfreich kann auch die Anweisung an Windkraft- und Solaranlagen-Betreiber sein, ihre Produktion vorübergehend einzustellen. Damit werden die Netzverantwortlichen aber entschädigungspflichtig, da für Alternativstrom eine Abnahmegarantie besteht. Tennet bezahlt also Geld für das Abstellen von Windrädern.”
“Die Politik findet nicht die Kraft, sich der Macht der Solarlobby zu widersetzen. Auf Kosten der Verbraucher werden Milliarden in die ineffiziente Photovoltaik gesteckt. ” DER SPIEGEL bereits 2012.
Thüringens SPD-Vizechefin Antje Hochwind.
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NEUES AUS OLDISLEBEN/Kyffhäuser Nachrichten, 11.12. 2017 – was alles fehlt…
Feierliche Übergabe Schulhof und Sportplatz
Am kommenden Freitag wird der Schulhof der Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) Oldisleben seiner Bestimmung übergeben und somit eine weitere Vorgabe der Schulnetzplanung der Kreistages des Kyffhäuserkreises erfüllt. Dazu erreichte kn vorab diese Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis…Die Bedürfnisse der Schulkinder wie z. B. sich zu bewegen oder abwechselnd Aktivitäten und Ruhe zu haben, sind größtenteils altersabhängig und ähnlich von Schule zu Schule.Die Schulgrundstücke hingegen, mit ihren eigenen Potentialen und Rahmenbedingungen, sind alle unterschiedlich. In Oldisleben war es im Grunde eine einfache betonierte Fläche, funktional, aber weder zeitgemäß, noch den Gegebenheiten der Schulzusammenführung angepasst.
Es war Aufgabe des Landkreises als Schulträger, die Potentiale der vorhandenen Außenräume zu erkennen und Konzepte für die Gestaltung der Außengelände zu entwickeln, welche den schulischen Alltag bereichern und unterstützen. Nunmehr findet man neben genügend Sitzelementen auch Spielgeräte, Kletterelemente, ausreichend Sonnenschutz sowie Grünflächen vor.
Mit den veranschlagten und auch eingehaltenen Kosten von ca. 500.000,- € an Eigenmitteln hat der Schulträger am Schulstandort Oldisleben seit 2014 insgesamt ca. 4,8 Millionen € investiert.
Anlässlich der Übergabe des Schulhofes der TGS Oldisleben am 15. Dezember erfolgt im Vorfeld die Übergabe des Sportplatzes des VfB Oldisleben.
Der Verein, der als Nachbar der Schule bereits seit vielen Jahren als verlässlicher Kooperationspartner agiert, erhält mit dem sanierten Sportplatz nunmehr eine multifunktionale Fläche, die auch für den Schulsport der 524 Schüler der TGS moderne Bedingungen bieten wird.
Dafür hat der Landkreis als Schulträger einen Zuschuss in Höhe von 161.946,57 € gewährt. Insgesamt wurden 265.299,95 € investiert, wobei der Verein selbst an Eigenmitteln 12.000,-€ aufgebracht hat, die Gemeinde 10.323,38 € und der Landessportbund 81.030,00 € an Förderungen gewährt hat.
Ausriß Gemeinschaftsschule…
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Vorsicht, Fotografierverbot!
Die VfB-Führung erklärte am 7.7. 2017 unter Hinweis auf einen jüngst erfolgten Einbruch, das Fotografieren des Dorf-Sportplatzes sei strikt verboten. Warum indessen entsprechende Schilder über ein Fotografierverbot am Sportplatz von Oldisleben fehlen, wurde nicht mitgeteilt. Ob eine schriftliche, juristisch abgesicherte Begründung des Sportplatz-Fotografierverbots vorliege und vorgelegt werden könne, wurde einem Journalisten auf Anfrage nicht beantwortet. Der VfB-Vorsitzende erklärte im Beisein des zweiten VfB-Vorsitzenden dem betreffenden Bürger Oldislebens, ihn nicht zu kennen und auch nicht zu wissen, daß es sich um einen Journalisten handele, der in dem betreffenden Moment an offener Tür des Sportplatzes vom Recht auf Berichterstattung, auf Pressefreiheit Gebrauch macht. Dem am 8.7. 2017 direkt neben dem VfB-Vorsitzenden stehenden Vize ist indessen der Bürger bestens bekannt, unter anderem als Teilnehmer einer Familienfeier auf dem Grundstück des Bürgers. Wievielen anderen Journalisten, darunter Sportjournalisten, ebenfalls das Fotografieren des Oldislebener Dorf-Sportplatzes kategorisch verboten wurde, ist nicht bekannt.
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Sportplatz wird übergeben/Thüringer Allgemeine
13. Dezember 2017 / 01:01 Uhr
Oldisleben. Vor einem Jahr wurde der Anbau für die Gemeinschaftsschule Oldisleben übergeben. Am Freitag wird die offizielle Fertigstellung von Schulhof und Sportplatz gefeiert. In einem zweiten Bauabschnitt wurden die Außenanlagen neu hergerichtet. Ursprünglich sollte die Baumaßnahme bereits zu Beginn des Schuljahres abgeschlossen sein. Landrätin Antje Hochwind (SPD) wird zur feierlichen Übergabe erwartet. TA
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Ob die SPD-Landrätin wohl den Kontext Sportplatz-Sanierung – Zauneidechsen-Lebensraumvernichtung erläutert, ebenso die “illegale Bautätigkeit”(Hauskeller, Bauamtschef des Kyffhäuserkreises)?
Vogelsterben – in und um Oldisleben gravierend. Die politisch-wirtschaftlich Verantwortlichen sind jedermann bekannt:
https://www.welt.de/wissenschaft/article169794653/In-Deutschland-gibt-es-ein-regelrechtes-Vogelsterben.html
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Sören Hauskeller, Amtsleiter des Bauverwaltungsamtes des Kyffhäuserkreises, hatte am 30. 9. 2016 gegenüber der Website ausführlich den derzeitigen Ermittlungsstand in dem Fall des Projektes einer Photovoltaikanlage erläutert. Unter Hinweis auf die von der Website veröffentlichten Fotos vom zerstörten Lebensraum zahlreicher Arten sowie auf die Begehung des Tatorts durch eine Expertin der Bauverwaltung sagte Hauskeller, man habe es dort mit einer abgeschlossenen Baumaßnahme zu tun. Es handele sich um eine Aufschüttung, die man nicht durchführen durfte. Für die Baumaßnahme wäre eine Genehmigung erforderlich gewesen:”Es hat jemand illegal eine Baumaßnahme durchgeführt – es gab keine Genehmigung dafür. Es gab illegale Bautätigkeit.” Nunmehr würden vom Bauverwaltungsamt zahlreiche juristische, aber auch naturschutzrechtliche Aspekte des Falles geprüft. So stelle sich die Frage, ob die Gemeinde Oldisleben für die bereits vollzogene Baumaßnahme noch einen Bauantrag stellt, der entsprechend tiefgründig analysiert würde. Von großer Wichtigkeit sei zudem die naturschutzrechtliche Bewertung der gravierenden Eingriffe auf einem Areal, das im Flächennutzungsplan von Oldisleben als “Grünfläche” ausgewiesen ist und wegen seines sehr großen ökologischen Wertes sogar eine Art mit sehr hohen Lebensraumansprüchen wie die per Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Zauneidechse anzog. Zudem stelle sich die Frage, ob daher der frühere Zustand der Grünfläche wiederhergestellt werden muß, also aller Abraum wieder bis auf den letzten Rest zu beseitigen ist, der Biotop wiederhergestellt wird. Amtsleiter Hauskeller wies auch auf andere vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schritte. So müsse der im Bauamt des Gemeindezweckverbandes der Öffentlichkeit zur Begutachtung vorgelegene Entwurf des Bebauungsplans aufgrund der Bürgereinwände geprüft und entsprechend neu bewertet, umformuliert werden.
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/26/oldisleben-2016-geplante-photovoltaikanlage-ohne-bebauungsplan-bereits-im-bau-vor-ort-bereits-gravierende-eingriffe-in-den-lebensraum-der-streng-geschuetzten-zauneidechsen-und-anderer-geschuetzter/
Im September 2017 sagte Hauskeller, eine Baugenehmigung sei erteilt worden. „Die haben das nicht legal gebaut. Aber jetzt ist es geprüft worden und die Baumaßnahme ist genehmigt. Das heißt nicht, daß die deswegen legal gebaut haben.“ Nunmehr habe es ein Genehmigungsverfahren gegeben, in dem alle zu berücksichtigenden Belange, natürlich auch die Umweltbelange durch die Naturschutzbehörde, geprüft worden seien. „Das heißt, es steht dem Vorhaben nichts entgegen.“ Es seien Nachweise erbracht worden, die notwendig waren, damit die Naturschutzbehörde habe zustimmen können.
Hauskeller erläuterte nicht, um was für einen Bau es sich handelte, da ja im genannten Zeitraum für das Areal noch gar kein öffentlich legitimierter Bebauungsplan existierte. Was wollte also die Gemeinde Oldisleben auf dem betreffenden Terrain bauen – diente der „Bau“ den wirtschaftlichen Interessen des Solarprojekt-Investors, war die „illegale Bautätigkeit“ bereits Teil der Baumaßnahmen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage?
Das Umweltamt des Kyffhäuserkreises hatte im Dezember 2016 zu der „illegalen Bautätigkeit“ konstatiert:“Es gibt seitens der unteren Naturschutzbehörde auch keine Zustimmung zu den vor Ort bereits durchgeführten Baumaßnahmen.“ Zur Frage der Vernichtung des Lebensraumes streng geschützter Zauneidechsen, zur Frage eines lebendigen Begrabens solcher Tiere betonte das Umweltamt:“Bei einer erneuten Kontrolle der Unteren Naturschutzbehörde am 7.12. 2016 wurde festgestellt, dass auch auf Teilen der Habitatflächen Überschüttungen erfolgt sind. Dem wird aktuell in Zusammenarbeit mit dem Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises nachgegangen, dem die UNB die Überschüttung umgehend angezeigt hat. Bisher sind der UNB keine hergerichteten Ersatzflächen für die Zauneidechsen bekannt, welche als Ersatzhabitate fungieren könnten.“
Aus Sicht von Projektkritikern ist nicht erkennbar, welche Fakten zu einem Sinneswandel der zuständigen Kyffhäuserkreis-Behörden sowie zu einer entsprechenden Genehmigung zuvor scharf gerügter Baumaßnahmen geführt haben.
Projektkritiker hatten dem Umweltamt des Kyffhäuserkreises im Juli 2017 u.a. mitgeteilt:“Wir halten nach wie vor für unumgänglich, daß der Abraum vom Verursacher wieder beseitigt wird, um die Dimension des Umweltverbrechens, des möglichen lebendigen Begrabens/Tötens streng geschützter Zauneidechsen, der Vernichtung von deren Lebensraum, durch entsprechende Ermittlungen exakt erfassen zu können.“ Die Antwort des Umweltamtes auf eine Reihe von Fragestellungen steht noch aus.
In einer Antwort der Gemeinde Oldisleben vom 12. September 2017 auf den gegen den 3. Entwurf des Bebauungsplanes eingelegten Widerspruch heißt es zur Problematik lediglich: „…Der Erdauftrag ist im Zusammenhang mit der Sanierung der benachbarten Sportplätze erfolgt. Es handelt sich um ein separates Verfahren, zu dem mit Datum vom 28. Juli 2017 eine Baugenehmigung vorliegt…Richtig ist, dass der Erdauftrag möglicherweise teilweise auf geeigneten Lebensraum von Zauneidechsen erfolgt ist…Eine Beseitigung des Bodenauftrags ist nicht vorgesehen und im Interesse des Umweltschutzes auch nicht sinnvoll. Der Bodenauftrag ist in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde erfolgt. Er dient der Abdeckung der Deponie.“
Der Widerspruch der Gemeinde-Antwort zu den Feststellungen des Umweltamtes ist offenkundig: Der Erdauftrag erfolgte keineswegs nur „möglicherweise teilweise“ auf Zauneidechsen-Habitat, sondern tatsächlich, wie das Umweltamt ermittelt hatte:“Bei einer erneuten Kontrolle der Unteren Naturschutzbehörde am 7.12. 2017 wurde festgestellt, dass auch auf Teilen der Habitatflächen Überschüttungen erfolgt sind.“
Naturschutzfachliche und juristische Klärungen sind daher notwendig.
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“Die Flächen, auf denen die Tiere beobachtet waren, waren bis zum Zeitpunkt unserer letzten Ortsbegehung am 16.11. 2016 nicht mit Erdstoffen überdeckt worden. Bei einer erneuten Kontrolle der Unteren Naturschutzbehörde am 7.12. 2016 wurde festgestellt, dass auch auf Teilen der Habitatflächen Überschüttungen erfolgt sind. Dem wird aktuell in Zusammenarbeit mit dem Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises nachgegangen, dem die UNB die Überschüttung umgehend angezeigt hat.” Landratsamt Kyffhäuserkreis, 9.12. 2016.
2017 kommt es im Landratsamt von Sondershausen zu einem Streitgespräch zwischen Kritikern des Photovoltaik-Projekts von Oldisleben und Dr. Fruth – stellvertretender Fachbereichsleiter Ordnung/ Amtsleiter Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft sowie seiner Mitarbeiterin Engelhardt. Die Projektkritiker betonen, selbst nach der gestellten Anzeige gegen “illegale Bautätigkeit” sei weiter Abraum, Schutt auf den Lebensraum der streng geschützten Zauneidechsen gekippt, seien weiter zahlreiche Bäume gefällt worden. Zur Frage der umstrittenen Umsiedlung von Zauneidechsen hieß es mehrfach kategorisch:”Wir siedeln keine Zauneidechsen um.” Im vom Hochwind-Landratsamt nach dem Streitgespräch genehmigten Bauplan steht indessen etwas völlig anderes, ist gleich mehrfach von Umsiedlung die Rede:
Ausriß. Knackpunkt Zauneidechsenschutz. Was heißt “Umsiedlungen möglichst aller jeweils lokal vorkommender Individuen”? Werden von Staat und verwickelten Parteien unabhängige Experten die Möglichkeit haben, mit modernen Untersuchungsmethoden festzustellen, wie hoch der Anteil nicht umgesiedelter Zauneidechsen ist, wie mit diesen Tieren umgegangen wird? Wenn nicht sämtliche Zauneidechsen umgesiedelt werden, heißt dies, eine Schädigung bzw. Tötung von Tieren wird in Kauf genommen. Nach wie vor wird von den zuständigen Autoritäten jegliche Klärung darüber abgelehnt, ob es beim Zuschütten von Zauneidechsen-Lebensraum zu einem Umweltverbrechen gekommen ist, per Gesetz strengstens geschützte Tiere lebendig unter Abraum und Schutt begraben worden sind.
Auf Fotos ist zu erkennen, daß das Planungsareal ursprünglich mit Bäumen und Büschen bestanden war, dadurch Zauneidechsen, Vögel nahezu ideale Lebensbedingungen vorfanden. Doch dann wurden, wie Fotos aus der Zeit “illegaler Bautätigkeit”zeigen, Bäume und Büsche rücksichtslos abrasiert – offenbar, um bereits Baufreiheit für die noch gar nicht genehmigte Photovoltaikanlage zu schaffen. Daß all dies nachträglich genehmigt wurde, wirft zahlreiche Fragen auf…
Die Projektkritiker erinnerten Dr. Fruth an eine wichtige Äußerung. Dr. Fruth hatte betont, er stimme damit überein, daß ein Gutachten erstellt werden müsse, das feststelle, wieviele streng geschützte Zauneidechsen durch die unrechtmäßige Überschüttung von deren Lebensraum umgekommen seien. Dr. Fruth zur Frage des nötigen Gutachtens:”Da war das eine Falschaussage von mir, die ich getätigt habe. Da muß ich dazu stehen, daß das so nicht ist. Sie haben doch gerade von Frau Engelhardt gehört, daß das nicht geht.” Aus Sicht der Projektkritiker wurden Schutt und Abraum unrechtmäßig auf den Lebensraum streng geschützter Zauneidechsen gekippt und dann mit Maschinen planiert. Schutt und Abraum müßten daher wieder beseitigt, der vorherige Zustand wiederhergestellt werden. Dr. Fruth sagte, das Gros der Zauneidechsen sei durch die Überschüttung nicht zu Schaden gekommen. Die Projektkritiker betonten, dafür gebe es keinerlei Beweise. Frau Engelhardt sagte, der Umgang mit den Zauneidechsen sei eine Notlösung. Die Projektkritiker schlugen ihr vor, diese Notlösung gemäß bestehenden Ermessensspielraums abzulehnen. Daraufhin antwortete Frau Engelhardt, dies könne sie nicht tun. Dr. Fruth und Frau Engelhardt verwiesen immer wieder auf die Bedeutung naturschutzfachlicher Gutachten zu dem Bebauungsplanentwurf. Die Projektkritiker nannten die genannten Gutachten fehlerhaft, nicht haltbar. Allgemein bekannt sei, daß schuld an dem sehr starken Artenrückgang in Deutschland auch Gefälligkeitsgutachten von Gefälligkeitsgutachtern seien. Daß nach 1990 die Artenarmut im Kyffhäuserkreis erschreckend sei, liege auch an Gefälligkeitsgutachten, die für umweltfeindliche Projekte erstellt worden seien. Frau Engelhardt räumte daraufhin ein:”Das ist erschreckend, dieser Artenrückgang!…Wir leben im Kapitalismus.” Die Projektkritiker gaben in dem Streitgespräch ihre Meinung kund, daß sie das Umweltamt als Unterstützer des Photovoltaikprojekts von Oldisleben ansehen. Dr. Fruth und Frau Engelhardt wiesen dies scharf zurück.
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/09/29/solarenergie-in-thueringen-projekte-und-proteste-die-bemerkenswerten-thueringen-resultate-der-bundestagswahl-2017/
Sondershausen – Umweltvernichtung. Waldzerstörung in Thüringen nach dem Anschluß von 1990, Beispiel Kyffhäuserkreis, Possen:“Kein Tier fühlt sich mehr wohl…ausbleibende Artenvielfalt. Leute, macht doch mal die Augen auf, in diesem Wald fühlt sich doch kein Tier mehr wohl oder kann sich groß verstecken…Ich kann nur eines sagen, die Wälder um Sondershausen waren in DDR-Zeiten dichter und nicht so zerstört wie gegenwärtig, darum muss für ein Teil des Waldes die Notbremse gezogen werden.“ Thüringer Allgemeine 2017, Leserbrief – wie grüne Umweltpolitik wirkt…
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/09/15/neue-heimat-fuer-die-echsen-gefunden-ta-15-9-2017-zum-photovoltaik-projekt-in-oldisleben-die-ehemalige-kalihalde-auf-der-zu-ddr-zeiten-muell-abgelagert-wurde-war-nach-der-wende-mit-foerder/
2016 aufgestellte Baucontainer wurden – bis auf einen – 2017 wieder weggeschafft. Im September 2017 verschwand auch der letzte Container…
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/07/11/zauneidechsen-im-kyffhaeuserkreis-eine-expertenstudie-aus-brandenburg-der-fall-oldislebenthueringen-2017/
WIRTSCHAFT
ENERGIEWENDE/DIE WELT, Oktober 2017
Solarparks leisten laut Energieexperten einen wichtigen Beitrag zur Strompreiserhöhung in Deutschland, sind extrem ineffizient, nutzlos, unnötig – wie der Kyffhäuserkreis feste mitmacht:”Millionenbeträge haben Investoren in neue Solarparks in Sondershausen gesteckt…Der Solarpark an der Sondershäuser Schachtstraße war eine der größeren Baumaßnahmen.” Westdeutsche Thüringer Allgemeine am 26.10. 2017 zum Bau gewerblicher Anlagen im Kyffhäuserkreis in den ersten acht Monaten von 2017.
“Die Politik findet nicht die Kraft, sich der Macht der Solarlobby zu widersetzen. Auf Kosten der Verbraucher werden Milliarden in die ineffiziente Photovoltaik gesteckt. ” DER SPIEGEL bereits 2012.
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/09/15/thueringer-umweltpreis-2017-geht-an-pfarrer-mdr-14-9-2017-mit-dem-gewonnenen-strom-wird-nicht-nur-die-kirche-mit-strom-versorgt-sondern-auch-die-radfahrer-denn-sie-koennen-hier-ihr-elekt/
Der Fall Fipronil – Umweltskandale auch in Thüringen überall – stark abnehmende Artenvielfalt ist ein Fakt, spricht Bände über die politischen Ziele der Machthaber:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/deutschland-blockiert-veroeffentlichungen-zum-eier-skandal-2-a2250811.html
4.10. 2017 – weg ist auch der letzte Baucontainer.
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/07/04/oldisleben-der-zauneidechsen-skandal-2017-umsiedlungen-sind-fachlich-sehr-umstritten-da-die-erfolgsaussichten-gering-sind-was-auch-im-3-bauplan-entwurf-fuer-eine-umweltfeindl/
Artenkiller-Deutschland:http://www.egeeulen.de/files/rendsburg_2017.pdf
Sondershausen – Umweltvernichtung. Waldzerstörung in Thüringen nach dem Anschluß von 1990, Beispiel Kyffhäuserkreis, Possen:“Kein Tier fühlt sich mehr wohl…ausbleibende Artenvielfalt. Leute, macht doch mal die Augen auf, in diesem Wald fühlt sich doch kein Tier mehr wohl oder kann sich groß verstecken…Ich kann nur eines sagen, die Wälder um Sondershausen waren in DDR-Zeiten dichter und nicht so zerstört wie gegenwärtig, darum muss für ein Teil des Waldes die Notbremse gezogen werden.“ Thüringer Allgemeine 2017, Leserbrief – wie grüne Umweltpolitik wirkt…
Wie es vorher aussah: 2016 verunzierten allerlei Container, gar eine Maschine, ein lila Dixiklo das einstmals schöne, naturnahe, baumbestandene Gelände am Ortsausgang von Oldisleben.
“Die Politik findet nicht die Kraft, sich der Macht der Solarlobby zu widersetzen. Auf Kosten der Verbraucher werden Milliarden in die ineffiziente Photovoltaik gesteckt. ” DER SPIEGEL bereits 2012.
-Glyphosat, Herbizide gut für streng geschützte Zauneidechsen und andere geschützte Tiere?
Um den Boden unter Photovoltaikanlagen unkrautfrei zu halten, sind in Thüringen in den Jahren 2015 und 2017 Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Herbiziden und auch Glyphosatmitteln erteilt worden. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat den Einsatz des hochumstrittenen Glyphosats nicht verhindert. Das ergab die Antwort der Thüringer Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Stephan Brandner.
http://www.brandner-im-landtag.de/fileadmin/offene-anfragen/Umweltbilanz_von_Solaranlagen.pdf
Dazu sagt Brandner:
„Die grüne Umweltministerin Anja Siegesmund hat 2016 ein ‚nationales Verbot‘ von Glyphosat gefordert. Trotzdem wird der Einsatz von Glyphosat zur Unkrautfreihaltung bei Photovoltaikanlagen geduldet. Das zeigt die Doppelzüngigkeit rot-rot-grüner Energie- und Umweltpolitik: Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz enden da, wo sich mit erneuerbaren Energien Geld verdienen lässt. Um angeblich ‚saubere‘ Energie zu erzeugen, verschließt Frau Siegesmund die Augen vor der schmutzigen Tatsache, dass selbst ein umstrittenes Herbizid wie Glyphosat zur Unkrautfreihaltung bei Photovoltaikanlagen genutzt wird.“
Quelle: AfD.Fraktion
-BUND e.V:
„Was ist Glyphosat?
Glyphosat ist das meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und ein sogenanntes „Totalherbizid“. Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt. Bekannt ist es vor allem unter dem Markennamen „Roundup“, ein Produkt von Monsanto. Glyphosat ist laut Krebsforschungsagentur der WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen – und es trägt maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft bei.“
Die Glyphosat-2-Minuten-Information – Stichpunkte für Eilige
- Glyphosat ist das in Deutschland und der Welt am häufigsten eingesetzte Pflanzengift; es wird auf 40 Prozent der deutschen Ackerfläche eingesetzt.
- Es ist laut Krebsforschungsagentur der WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen und es zerstört die biologische Vielfalt.
- 70 Prozent der Deutschen sind für ein Verbot von Glyphosat, bei über 70 Prozent lässt es sich im Urin nachweisen.
- Die EU-Pestizidgesetzgebung und das Zulassungsverfahren von Glyphosat sind auf die Bedürfnisse der Hersteller zugeschnitten. Übrigens: Die Chemieindustrie ist der drittgrößte Industriezweig Deutschlands.
- Deutsche Behörden lassen die notwendige kritische Distanz zu den Pestizidherstellern vermissen.
- Glyphosat muss verboten werden!
https://www.bund.net/umweltgifte/glyphosat/
Bundestagswahl – Thüringen-Resultate:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/09/24/bundestagswahl-2017-thueringen-resultate/
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Freitag, 15. September 2017 von Klaus Hart
Vogelsterben – in und um Oldisleben gravierend. Die politisch-wirtschaftlich Verantwortlichen sind jedermann bekannt:
https://www.welt.de/wissenschaft/article169794653/In-Deutschland-gibt-es-ein-regelrechtes-Vogelsterben.html
Thüringen – Landesplanung:
-http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/landesplanung/plaene/regionen/rrop_nordthueringen.pdf
Ausriß, Thüringer Allgemeine, 15.9. 2017. Die TA hat gleich in drei Beiträgen darauf hingewiesen, daß die ehemalige Kalihalde nach 1990 mit Fördermitteln renaturiert worden sei. In einer Stellungnahme der Gemeinde Oldisleben von 2017 zu einem Bürger-Widerspruch heißt es indessen:“Eine Renaturierung mit Fördergeldern ist nicht erfolgt.“ Die entsprechenden Angaben der Thüringer Allgemeinen wurden, soweit bekannt, indessen nicht dementiert.
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In der Antwort auf einen Projektkritiker-Widerspruch zum nunmehr 3. Entwurf des Bebaungsplans Sondergebiet Photovoltaik “Ehemalige Deponie” wurde über ein Stadt-und Landschaftsplanungsbüro aus Halle/Saale im Auftrag der Gemeinde Oldisleben zum Status des Projektgebiets mitgeteilt:”Eine Renaturierung mit Fördergeldern ist nicht erfolgt”. Diese Feststellung ist offenkundig falsch. Wie aus dem Landratsamt Sondershausen auf Anfrage mitgeteilt wurde, handele es sich bei dem Projektgebiet um eine renaturierte Fläche. Im Rahmen entsprechender Verfahren zum Photovoltaikprojekt sei auf die erfolgte Renaturierung verwiesen worden. Für Alt-Deponien dieser Art gebe es Sanierungsanordnungen.
Die Regionalmedien von Thüringen hatten mehrfach informiert, daß nach 1990 die ehemalige Kalihalde mit Fördermitteln renaturiert worden sei. Auf entsprechende Rückfrage 2017 bei Regionalmedien wurde mitgeteilt, die Information über eine Renaturierung mit Fördermitteln stamme just von der Gemeinde Oldisleben und ihrem Bürgermeister.
“Unter Renaturierung versteht man die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen aus kultivierten, genutzten Bodenoberflächen.” Wikipedia
Die Renaturierung, darunter das Abdecken der betreffenden Fläche mit wertvoller Erde, das Bepflanzen mit Bäumen und Gebüsch, war ein großer Erfolg für den Naturschutz, hatte u.a. die streng geschützte Zauneidechse, die sehr hohe Lebensraumansprüche stellt, dazu veranlaßt, das Areal zu besiedeln. Im betreffenden damaligen Flächennutzungsplan war dieses Areal nicht zufällig als “Grünfläche” und nicht etwa als Deponie, Mülldeponiem etc. eingestuft worden. “Illegale Bautätigkeit” führte 2016 dazu, daß das naturschutzfachlich hochwertige Areal trotz des Vorhandenseins streng geschützter Zauneidechsen mit Schutt und Abraum zugekippt, der Naturschutzerfolg zunichte gemachte wurde.
Im Bebauungsplanentwurf vom Juli 2016 findet sich diese Feststellung:
Vom Aufbringen einer ca. 20 cm dicken Mutterbodenschicht konnte keine Rede sein – vielmehr wurde illegal selbst auf Teile des Habitats streng geschützter Zauneidechsen Schutt und Abraum gekippt. An manchen Stellen ist die Schutt-und Abraum-Schicht auf zuvor immerhin erfolgreich renaturierter Fläche dicker als ein Meter(!)
Die Frage der Renaturierung ist insofern von enormer Wichtigkeit, da es sich bei dem Areal laut Projektbefürwortern eindeutig um eine Konversionsfläche handelt. Laut Gesetz liegt eine Konversionsfläche nur dann vor, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend. Genau das ist in Bezug auf die Projektfläche der Fall – durch Renaturierung wurde sie u.a. naturschutzfachlich enorm aufgewertet(siehe streng geschützte Zauneidechsen etc.), konnte eine ehemalige Kalihalde sogar im Flächennutzungsplan als “Grünfläche” definiert werden – ist somit von vormaliger Nutzungsart nichts mehr zu spüren. Der Knackpunkt: Laut Gesetz darf etwa auf dem Oldislebener Areal eine Photovoltaikanlage nur errichtet werden, wenn es sich dort um eine Konversionsfläche handelt…”Als wesentliche Vorraussetzung dafür, ob eine Fläche als Konversionsfläche in Betracht kommt, sieht die Clearingstelle die ökologische Belastung durch die ursprüngliche wirtschaftliche oder militärische Nutzung.”
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“Umsiedlungen sind fachlich sehr umstritten, da die Erfolgsaussichten gering sind.”
“Der verstärkte Bau von Solaranlagen trägt ebenfalls vielerorts zum Verlust bzw. zur Verschlechterung wertvoller Zauneidechsenlebensräume bei.” Expertenstudie
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/07/05/oldislebenthueringen-juli-2017-abbau-ost-baucontainer-von-flaeche-des-umstrittenen-photovoltaik-projekts-wieder-verschwunden-was-war-da-los-amtsblatt-der-verwaltungsgemeinschaft-an-der-schmue/
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/07/04/oldisleben-der-zauneidechsen-skandal-2017-umsiedlungen-sind-fachlich-sehr-umstritten-da-die-erfolgsaussichten-gering-sind-was-auch-im-3-bauplan-entwurf-fuer-eine-umweltfeindl/
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/07/11/zauneidechsen-im-kyffhaeuserkreis-eine-expertenstudie-aus-brandenburg-der-fall-oldislebenthueringen-2017/
“Im Gegensatz zu Windrädern und Solarzellen ist unser Kraftwerk grundlastfähig.” Leonhard Nossol, Geschäftsführer der Zellstoff-und Papierfabrik Rosenthal(ZPR) in Blankenstein, im Juli 2016 gegenüber der Thüringer Allgemeinen. In Mainstream-Medien darf offenkundig nicht darüber informiert werden, was es bedeutet, wenn hochsubventionierte Windkraftwerke und Solaranlagen nicht grundlastfähig sind. “Als Grundlastkraftwerke bezeichnet man die Kraftwerke, welche möglichst ununterbrochen und möglichst nahe an der Volllastgrenze betrieben werden.” Wikipedia. Auf Windkraftwerke und Solaranlagen trifft dies nicht zu – sie können daher wegen ihrer sehr unkontinuierlichen Stromerzeugung eine sichere Energieversorgung in Deutschland nicht garantieren – ohne Grundlastkraftwerke sind Windkraftwerke garnicht zu betreiben. Sie müssen zudem immer dann stärker hochgefahren werden, wenn der Wind schwächer oder garnicht weht, keine Sonne scheint. Immer wieder ist in Mainstream-Medien zu lesen, daß ein neuer Windpark soundsoviele Haushalte mit Strom versorgen könne – jedermann kann selbst beurteilen, ob es sich dabei angesichts der Grundlast-Fakten um Lüge oder Wahrheit handelt.
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Bundestagswahl – Thüringen-Resultate:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/09/24/bundestagswahl-2017-thueringen-resultate/
Politische Präferenzen in Oldisleben(Erststimme/Zweitstimme):
1. AfD – 29,8/29,2 %.
2.CDU – 27,3/25,9%.
3. LINKE – 21,0/17,6 %.
4. SPD – 13,5/12,8 %.
5. FDP – 5,1/5,8 %.
6. GRÜNE – 1,9/2,0 %.
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Mittwoch, 07. Juni 2017 von Klaus Hart
Am 12. Juni 2017 wird sich der Gemeinderat vom Oldisleben zum wiederholten Male mit dem bislang offenbar völlig mißglückten Photovoltaik-Projekt befassen. Dem Vernehmen nach soll der Öffentlichkeit der nunmehr 3. Bebauungsplan-Entwurf vorgelegt werden – als Folge von Einwohner-und Behördenkritik.
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/07/02/zauneidechsen-in-baden-wuerttemberg-und-oldislebenthueringen-stuttgart-21-umsiedlung-von-eidechsen-kostet-bahn-millionen-fuer-das-umstrittene-bahnhofsprojekt-muessen-tausende-reptilien-einge/
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2018/02/14/landratsamt-des-kyffhaeuserkreiseshochwind-scheja-genehmigt-ende-2017-umstrittenen-bebauungsplan-fuer-photovoltaik-anlage-in-oldisleben-profitinteressen-contra-buergerinteressen-aus-sicht-von-pro/
Projektgebiet am 27.4. 2017.
Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen von interessierter Seite gegen einen der vielen Projekt-Kritiker(Sept. 2016) scheiterte – ein Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
2016 war von interessierter Seite laut Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen einen Projektkritiker ein “Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede” beantragt worden – das Ermittlungsverfahren wurde Ende 2016 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte indessen zunächst dem Projektkritiker nicht mitteilen, wer das “Ermittlungsverfahren” mit welchen Argumenten beantragt hatte. Zuerst hieß es, Akteneinsicht sei nur einem beauftragten Verteidiger gestattet – was Geld kostet. Nach mehrmonatigem Schriftwechsel unter Hinweis auf geltende Gesetze wurde dann aber Anfang März 2017 “nach nochmaliger Prüfung” dem Projektkritiker die komplette Strafanzeige doch noch zugesandt. Daraus geht hervor, daß von interessierter Seite nicht nur eine Strafanzeige, sondern sogar ein Strafantrag gegen den Projektkritiker gestellt wurde. Diesem wird darin vorgeworfen, die auf dem für eine Solaranlage vorgesehenen Oldislebener Areal vorgenommenen Bauarbeiten fotografisch dokumentiert, dafür das Gelände betreten zu haben. Der Projektkritiker, so heißt es weiter, habe die Fotos veröffentlicht und “unterschiedliche Behörden” eingeschaltet.
Ohne die Fotos wäre indessen ein Nachweis gravierender Rechtsbrüche nicht möglich gewesen…
Mit “unterschiedliche Behörden” ist u.a. das Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises gemeint. Dessen Amtsleiter gab bereits im Oktober 2016 der Position des Projektkritikers Recht und konstatierte, daß es auf dem betreffenden Oldislebener Areal „illegale Bautätigkeit“ gegeben habe. Dies sei ein Fakt. Hauskeller betonte:“Es handelt sich immer noch nicht um Bauland.“ Der Amtsleiter äußerte sich auch zur Frage der streng geschützten, auf dem Areal lebenden Zauneidechsen. Im naturschutzfachlichen Gutachten des Bauplan-Entwurfes wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß im Planungsgebiet Zauneidechsen nachgewiesen wurden, „sodaß vor Baubeginn ein Umsiedeln der vorhandenen Individuen notwendig ist.“ Laut Amtsleiter Hauskeller seien derartige Festlegungen gegenstandslos geworden, da illegale Baumaßnahmen bereits erfolgten. Dies werde die Naturschutzbehörde berücksichtigen müssen. Durch die illegale Bautätigkeit sei auch der Eingriff in den Lebensraum geschützter Arten „viel größer“. Wurden die Tiere nicht ordnungsgemäß umgesiedelt, so Hauskeller, kann die Population durchaus Schaden genommen haben. Dies müßten die zuständigen Fachbehörden ermitteln.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises hat nach eigenen Angaben 2016 festgestellt, daß auch auf Teilen des Lebensraumes der streng geschützten Zauneidechsen Erdaufschüttungen erfolgten. Den bereits illegal durchgeführten Baumaßnahmen habe man nicht zugestimmt – ebensowenig dem Bebauungsplan in der bisher vorgelegten Form. Ein Fangen und Umsiedeln von Zauneidechsen sei nur zum geeigneten Zeitpunkt im Sommer möglich. In Analysen von Naturschutzexperten heißt es indessen:”Daher fällt auch die Umsiedlung von Tieren unter das Fangverbot…” “Umsiedlungen sind fachlich sehr umstritten, da die Erfolgsaussichten gering sind.” “Umsiedlungen fallen unter das Nachstell-und Fangverbot.” In Expertenpublikationen wird ein Einfangen von Zauneidechsen während der sog. Sommerruhe von Juni bis Mitte August abgelehnt.
Thüringer Kritiker des Oldislebener Solaranlagenprojekts rufen daher nicht nur Deutschlands Natur-und Umweltschützer, sondern speziell die deutschen Tierschützer und ihre Verbände auf, sich des gravierenden Falles der Verletzung von Gesetzen für streng geschützte Tiere anzunehmen.
Bisher ist der vor der illegalen Bautätigkeit existierende ursprüngliche Zustand der betreffenden Grünfläche immer noch nicht wiederhergestellt worden, befinden sich massive Erdaufschüttungen auch auf Habitatflächen der Zauneidechsen.
Laut Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises lag mit Stand vom 19. Dezember 2016 weder eine Baugenehmigung noch ein bestandskräftiger Bebauungsplan als rechtliche Grundlage für eine Baugenehmigung vor.
In dem gescheiterten Strafantrag gegen den Projektkritiker werden folgende Website-Beiträge zitiert:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/26/oldisleben-2016-geplante-photovoltaikanlage-ohne-bebauungsplan-bereits-im-bau-vor-ort-bereits-gravierende-eingriffe-in-den-lebensraum-der-streng-geschuetzten-zauneidechsen-und-anderer-geschuetzter/
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/30/die-illegale-bautaetigkeit-von-oldisleben-2016-soeren-hauskeller-amtsleiter-des-bauverwaltungsamtes-des-kyffhaeuserkreises-am-30-9-2016-zum-aktuellen-sachstandes-hat-jemand-illegal-eine-ba/
Zauneidechsen in Baden-Württemberg – und Oldisleben/Thüringen…”Stuttgart 21 : Umsiedlung von Eidechsen kostet Bahn Millionen. Für das umstrittene Bahnhofsprojekt müssen Tausende Reptilien eingefangen und umgesiedelt werden. Das kostet laut Bahn 15 Millionen Euro – und mehrere Monate Bauzeit.” DIE ZEIT 2017. **
Bodo Ramelow/LINKE, Thüringen-Ministerpräsident, ausgerechnet in Solarworld/Arnstadt, dessen Besitzer u.a. von Beschäftigten als “Subventionshai” bezeichnet wird – was war da los?Ausriß MDR.
Solarworld und der zuständige Thüringer SPD-Minister, Wolfgang Tiefensee. Ausriß.
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Wie die FDP tickt:
“Natürlich hat die Wirtschaft in Deutschland eine Menge zu sagen. Und es ist auch gut so. Denn Menschen, die in der Wirtschaft tätig sind, wissen besser als Politiker, was wirtschaftlich vernünftig ist. Politiker sollen nur die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen…Und sich aus dem Rest raushalten, weil sie die Wirtschaft ansonsten nur behindern.” Guido Westerwelle/FDP. “Dieses Stochern in Problemen gefällt mir nicht. Die Realität ist viel sonniger.”
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Widerspruch/Einwendung gegen den 2. Entwurf für einen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie“ zugunsten einer Photovoltaikanlage in Oldisleben
Auch der zweite Bebauungsplan-Entwurf ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, weil die geplante Photovoltaik-Anlage u.a. extrem ineffizient und anti-marktwirtschaftlich ist. So heißt es im „Regionalen Energiekonzept Nordthüringen“ von 2011: “Photovoltaik ist also keine konstante und damit keine bedarfsgerechte Form der Energiebereitstellung…Der Nutzungsgrad einer PV-Anlage liegt bei 10-15 %.“ Indessen wurden zahlreiche Falschangaben aus dem 1. Entwurf für einen Bebauungsplan auch in den 2. Entwurf übernommen. Dies betrifft just auch die Angaben über die „Leistung“ der geplanten Anlage:“Es können ca. 1,0 Mio kwh/Jahr Strom erzeugt werden(entspricht der Versorgung von 200 bis 250 Vier-Personenhaushalten/Jahr.“ Wenn laut „Regionalem Energiekonzept Nordthüringen“ Photovoltaik keine konstante, keine bedarfsgerechte Form der Energiebereitstellung ist, kann von einer „Versorgung“ von Haushalten keine Rede sein, handelt es sich um eine irreführende Darstellung im 2. Entwurf, die abzulehnen ist.
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/04/28/oldisleben-2017-das-ins-stocken-geratene-solarprojekt-bis-zum-8-mai-liegt-zweiter-entwurf-des-bebauungsplans-zur-begutachtung-durch-die-buerger-aus-wieder-mit-zahlreichen-knackpunkten/
“Die Politik findet nicht die Kraft, sich der Macht der Solarlobby zu widersetzen. Auf Kosten der Verbraucher werden Milliarden in die ineffiziente Photovoltaik gesteckt. ” DER SPIEGEL bereits 2012.
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/05/10/erneuerbare-energiensolarworld-meldet-insolvenz-an-der-solarzellen-hersteller-solarworld-ist-pleite-das-bonner-unternehmen-das-unter-anderem-in-arnstadt-ein-werk-mit-mehreren-hundert-beschaeftigte/
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